Burgenländische Landtagswahl 2025. So geben Sie Ihre Stimme korrekt ab

Am 19. Jänner 2025 findet die Landtagswahl im Burgenland statt. Wahlberechtigte haben insgesamt fünf Möglichkeiten, ihre Stimme abzugeben.

Nicole MATSCH / 8. Jänner 2025

Muster des amtlichen Stimmzettels für die Burgenländische Landtagswahl 2025

Jede und jeder Wahlberechtigte erhält spätestens in den nächsten Tagen einen Musterstimmzettel per Post, inklusive Erklärung für die korrekte Stimmabgabe. Die fünf Möglichkeiten, wie Wählerinnen und Wähler ihre Stimme abgeben können, sind folgende:

1. Stimmabgabe per Wahlkarte mit Briefwahl

Wahlberechtigte, die am Wahltag verhindert sind – beispielsweise durch Abwesenheit oder gesundheitliche Gründe – können eine Wahlkarte beantragen:

  • Schriftlich: bis zum 15. Jänner 2025
  • Mündlich: bis zum 17. Jänner 2025, 12:00 Uhr

Nach Erhalt wird der amtliche Stimmzettel ausgefüllt und in das blaue Wahlkuvert gelegt. Dieses wird anschließend unverschlossen in die Wahlkarte gesteckt. Die Wahlkarte muss eigenhändig unterschrieben und verschlossen werden.

Wichtig: Die Wahlkarte muss spätestens bis 17. Jänner 2025, 14:00 Uhr bei der zuständigen Gemeinde eintreffen.

Am Wahltag kann die verschlossene Wahlkarte auch direkt im Wahllokal oder vor der fliegenden Wahlbehörde abgegeben werden.

2. Stimmabgabe an Quasi-Wahltagen

Wählerinnen und Wähler können ihre Stimme an sogenannten Quasi-Wahltagen während der Amtszeiten der Gemeindeämter abgeben. Voraussetzung ist eine beantragte Wahlkarte.

Die Stimmabgabe erfolgt per Briefwahl direkt bei der persönlichen Abholung der Wahlkarte.

3. Stimmabgabe am vorgezogenen Wahltag, 10. Jänner 2025

Am 10. Jänner 2025 können Wahlberechtigte ihre Stimme persönlich im Wahllokal abgeben. Die Öffnungszeiten betragen mindestens zwei Stunden und liegen zwischen 18:00 und 19:00 Uhr.

Die genauen Öffnungszeiten sind an der Amtstafel der jeweiligen Gemeinde einzusehen.

Wichtig: Eine Stimmabgabe per Wahlkarte ist an diesem Tag nicht möglich.

4. Stimmabgabe vor der fliegenden Wahlbehörde, 19. Jänner 2025

Wahlberechtigte, die aufgrund von gesundheitlichen Einschränkungen, Bettlägerigkeit oder anderen zwingenden Gründen nicht ins Wahllokal kommen können, benötigen eine Wahlkarte. Zusätzlich muss der Besuch der fliegenden Wahlbehörde beantragt werden.

5. Stimmabgabe im Wahllokal am Wahltag, 19. Jänner 2025

Am 19. Jänner 2025 kann die Stimme persönlich im zuständigen Wahllokal abgegeben werden. Wahlberechtigte mit einer Wahlkarte, die nicht per Briefwahl genutzt wurde, können ihre Stimme auch in jedem Wahllokal des Wahlkreisesabgeben.

Die Abgabe einer verschlossenen Wahlkarte ist ebenfalls vor Ort möglich – entweder persönlich oder durch eine andere Person.

Gültigkeit und Ungültigkeit von Stimmzetteln

Ein Stimmzettel ist gültig, wenn mindestens:

  • eine Parteistimme und/oder
  • eine Vorzugsstimme auf der Landesliste und/oder
  • bis zu drei Vorzugsstimmen auf der Wahlkreisliste vergeben werden (pro Kandidat jedoch nur eine Vorzugsstimme).

Das Prinzip lautet: „Vorzugsstimme vor Parteistimme”. Das bedeutet: Eine gültige Vorzugsstimme für Kandidaten derselben Partei zählt automatisch auch als Parteistimme für diese Partei – selbst dann, wenn eine andere Partei ein Kreuz erhalten hat.

Neu ist, dass auf der Kreiswahlliste nicht mehr der Listenplatz, sondern die Anzahl der Vorzugsstimmen entscheidend ist. Kandidatinnen und Kandidaten mit den meisten Vorzugsstimmen im Wahlkreis rücken auf den ersten Platz der Kreiswahlliste ihrer Partei vor.

Auszählung der Stimmen

Alle Stimmzettel, einschließlich der Briefwahlkarten, zählen die Gemeinden am Wahltag direkt aus. Die Ergebnisse übermitteln sie an die Kreiswahlbehörden, sie werden anschließend an die Landeswahlbehörde weitergeleitet. Diese stellt das vorläufige Landesergebnis fest.

Weitere Informationen zur Landtagswahl 2025 finden Sie unter: www.burgenland.at/wahl2025.


Quelle: Landesmedienservice Burgenland

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