Burgenländischer Handwerkerbonus 2024

Seit 1. April können Förderanträge für den Burgenländischen Handwerkerbonus 2024 eingereicht werden. Die Antragsstellung soll in Kürze auch digital per Onlineformular möglich sein.

Saskia KANCZER / 8. April 2024

Anträge können bis 10. Jänner 2025 gestellt werden.

Seit vergangenen Montag können Förderanträge für den Burgenländischen Handwerkerbonus 2024 beim Wohnbauförderungsamt der Burgenländischen Landesregierung eingereicht werden. Die Anträge sollen bald auch online gestellt werden können. Die neue Runde begann am 1. April und soll heimische Handwerksbetriebe unterstützen und die regionale Wertschöpfung steigern. Die Förderung gilt für handwerkliche Leistungen und thermische Sanierungen, die zwischen dem 1. April und dem 31. Dezember 2024 von Unternehmen im Burgenland durchgeführt werden.

Der Antrag kann bis zum 10. Januar 2025 gestellt werden. Die Landesregierung stellt insgesamt fünf Millionen Euro zur Verfügung. Der Handwerkerbonus beträgt maximal 25 Prozent der Arbeitsleistung, jedoch höchstens 7.000 Euro insgesamt. Bei thermischen Sanierungen können auch Materialkosten bis zu 25 Prozent gefördert werden, mit einem Höchstbetrag von 10.000 Euro. Die Maßnahme wurde als Reaktion auf die Teuerungskrise zur finanziellen Entlastung der Bevölkerung durchgeführt und wurde in Zusammenarbeit mit der Wirtschaftskammer Burgenland entwickelt.

Die Bau- und Baunebenindustrie wird laut Wirtschaftsprognosen im Jahr 2024 von einer Rezession betroffen sein, hauptsächlich aufgrund hoher Bau- und Finanzierungskosten im Wohnbau. Dies hat bereits zu einem Rückgang der Aufträge in den letzten Monaten geführt. Der Handwerkerbonus wurde eingeführt, um diesen Rückgang abzumildern und das Bauhaupt- und Baunebengewerbe anzukurbeln. Ein Hauptziel ist es, den Arbeitsmarkt in den Bereichen Handwerk und Bauwirtschaft zu beleben. Darüber hinaus zielt die Sonderförderaktion des Landes Burgenland darauf ab, die Energieeffizienz und den Umweltschutz im Wohnbau zu verbessern, einschließlich der Förderung von alters- und behindertengerechten Anpassungen von Eigenheimen und Eigentumswohnungen. Dies unterstütze auch die Klimastrategie und den Zukunftsplan für die Pflege, der das Altern in den eigenen vier Wänden ermöglichen soll, schilderte Landeshauptmann Hans Peter Doskozil.

Der Handwerkerbonus kann von der Eigentümerin bzw. vom Eigentümer des Wohnobjektes sowie ihnen nahestehenden und im geförderten Objekt wohnhaften Personen beantragt werden.

Weitere Informationen zu den Fördervoraussetzungen und zur Antragsstellung sind unter www.burgenland.at/hwb online abrufbar, dort steht auch das entsprechende Antragsformular zum Download bereit.

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