Förderansuchen für burgenländischen Wärmepreisdeckel nun möglich
Die nach Einkommen gestaffelte Förderung gilt für Haushalte bis maximal 63.000 Euro Jahresnettoeinkommen. Diese kann nun ab sofort beantragt werden.
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Die Förderung ist österreichweit einzigartig.
„Die Auswirkungen der Teuerungswelle bleiben auch 2023 im Zentrum der Landespolitik. Die steigenden Heizkosten werden wir mit dem burgenländischen Wärmepreisdeckel sozial treffsicher abfedern und damit Haushalte bis zu einem Netto-Jahreseinkommen von 63.000 Euro spürbar entlasten. Diese österreichweit einzigartige Unterstützungsmaßnahme kann ab sofort online beantragt werden. Die Antragstellung ist aber das ganze Jahr über möglich“, so Landeshauptmann Hans Peter Doskozil. Das Online-Formular zum burgenländischen Wärmepreisdeckel findet man unter www.burgenland.at/wpd. Auf der Homepage gibt es darüber hinaus ein Berechnungstool. Voraussichtlich soll noch im Jänner eine Antragstellung über die Gemeindeämter ermöglicht werden. Dieses Förderpaket ist 2023 mit einem Gesamtvolumen von 40 Millionen Euro dotiert.
Das Modell des Wärmepreisdeckels hilft durch die gestaffelte Ausrichtung auf das jährliche Netto-Haushaltseinkommen sozial treffsicher. Besonders die kleinen und mittleren Einkommen werden somit deutlich entlastet. Insgesamt verankert das Land über den Klima- und Sozialfonds einen Wärmepreisdeckel für Privathaushalte. Dieser ist in Österreich einzigartig. „Notwendig ist das, weil die österreichische Bundesregierung – anders als zum Beispiel in Deutschland – keine Wärme- oder Gaspreisbremse realisiert hat“, so Doskozil. Der Deckel gilt für alle Energieanbieter und für alle Heizarten. Maximal können 2.000 Euro gefördert werden.
Zur Berechnung werden das Jahres-Netto-Haushaltseinkommen und die Wärmekosten des jeweiligen Haushaltes herangezogen. Hierbei gibt es vier wichtige Obergrenzen beim Haushaltseinkommen, konkret für Heizkostenzuschussbezieher*innen und weiters für Haushalte bis 33.000 Euro, bis 43.000 Euro sowie bis 63.000 Euro Haushaltseinkommen netto pro Jahr. Dementsprechend werden die Prozentsätze gestaffelt. Wer den Wärmepreisdeckel im Internet beantragt, kann dabei auch auf ein Berechnungstool zurückgreifen.
Als zumutbare Heizkosten fließen bei Heizkostenzuschussbezieher*innen drei Prozent in die Berechnung ein. Bis 33.000 Euro Haushaltseinkommen sind es vier Prozent. Bis 43.000 Euro Haushaltseinkommen sind es fünf Prozent und bis 63.000 Euro werden sechs Prozent berücksichtigt. Alle darüberliegenden Heizkosten bis zu einer Höhe von 2.000 Euro übernimmt der Sozial- und Klimafonds. Begrenzt wird auf 90 Prozent des Vorjahresverbrauches, um Anreize zum Energiesparen zu schaffen.
Die Förderung wird 2023 in zwei Tranchen direkt auf das Konto ausbezahlt. Sie ist bei fossilen Energieträgern (Gas, Öl) an die Bereitschaft gekoppelt, eine Energieberatung in Anspruch zu nehmen, um im eigenen Wohnbereich Maßnahmen zur höheren Energieeffizienz und zum Umstieg auf erneuerbare Energie setzen zu können, wenn diese zumutbar sind.
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