Chiara PIELER / 18. Juli 2024
© Pexels
Rechte von Individualreisenden
Individualreisende haben im Vergleich zu Pauschalreisenden in der Regel weniger Möglichkeiten: Ein separat gebuchter Flug kann nur kostenfrei storniert werden, wenn das Flughafengelände betroffen ist oder eine Landung unmöglich wird. Die Stornierung einer individuell gebuchten Unterkunft hängt vom jeweiligen Landesrecht ab. In dringenden Fällen empfiehlt sich die direkte Kontaktaufnahme mit der Unterkunft, um eventuell eine Kulanzlösung zu erreichen.
Sehenswürdigkeiten gesperrt, „Alarmstufe Rot“ in italienischen Städten
Aufgrund der Hitzewellen können Sehenswürdigkeiten vorübergehend geschlossen werden. So war die Akropolis in Athen während der heißesten Stunden, zwischen 11:30 Uhr und 17:30 Uhr, geschlossen. „Wenn aufgrund der Hitze Sehenswürdigkeiten nicht besucht werden können, die aber in der Pauschalreise enthalten sind und keine Alternative angeboten wird, haben Urlauber Anspruch auf eine Preisminderung“, so Pronebner.
In mehreren italienischen Städten, darunter Rom, Florenz und Bologna, wurde die Alarmstufe Rot ausgerufen. Das italienische Gesundheitsministerium rät dazu, sich im Haus aufzuhalten und viel zu trinken, da die Hitze auch für gesunde Menschen gefährlich sein kann.
Erhöhte Waldbrandgefahr durch Trockenheit und Winde
Zusätzlich zur extremen Hitze herrscht durch Trockenheit und Winde eine erhöhte Waldbrandgefahr. „Wenn aufgrund unvermeidbarer und außergewöhnlicher Umstände die Durchführung der Pauschalreise oder die Beförderung an den Urlaubsort erheblich beeinträchtigt oder gar unmöglich wird, ist ein kostenfreies Storno möglich. Dies ist häufig bei Naturkatastrophen, wie etwa Bränden, der Fall“, erklärt Pronebner.
Eine kostenfreie Stornierung ist jedoch nur möglich, wenn Urlaubsantritt und Gefahrensituation zeitlich eng beieinander liegen und die Reise genau in die betroffene Region führt. Ein Waldbrand auf dem griechischen Festland beeinflusst beispielsweise nicht die Reise auf eine griechische Insel. „Startet der Urlaub erst in zwei Wochen, heißt es: Abwarten und kurzfristig über die aktuelle Lage informieren“, rät die Expertin.
Beratung für ÖAMTC-Mitglieder
ÖAMTC-Mitglieder können sich bei Fragen zu Reisestornierungen an den Mobilitätsclub wenden. Die Jurist*innen des Mobilitätsclubs bieten kompetente und kostenlose Beratung an. Weitere Informationen sind unter www.oeamtc.at/rechtsberatung verfügbar.
Schreibe einen Kommentar