Kooperationsvertrag zwischen Land Burgenland und Landwirtschaftskammer

Der Kooperationsvertrag soll die Handlungsfähigkeit der burgenländischen Landwirtschaftskammer absichern und die Basis für moderne und nachhaltige Agrarpolitik sein. Der neue Kooperationsvertrag trat mit der Unterzeichnung am 14. Dezember 2023 in Kraft und endet mit 31. Dezember 2028.

Saskia KANCZER / 15. Dezember 2023

Landeshauptmann Hans Peter Doskozil (l.), Landwirtschaftskammerpräsident Nikolaus Berlakovich (m.) und Landeshauptmann-Stellvertreterin Astrid Eisenkopf (r.) unterzeichneten einen Kooperationsvertrag zwischen dem Land Burgenland und der Landwirtschaftskammer Burgenland.

Das Land Burgenland haben am 14. Dezember 2023 einen sechsjährigen Kooperationsvertrag mit der Landwirtschaftskammer Burgenland unterzeichnet, der bis 31. Dezember 2028 gültig ist. Laut Vertrag werden der burgenländischen Landwirtschaftskammer jährlich rund 3 Millionen Euro an Landesgeldern garantiert. Das Land Burgenland erwirbt dafür Liegenschaften im Gesamtausmaß von knapp 30 Hektar. Die Landwirtschaftskammer verpflichtet sich hingegen, Kosten einzusparen und einige Bereiche zu reformieren. „Um den Ansprüchen einer zeitgemäßen Agrarpolitik gerecht zu werden, braucht es ein gut funktionierendes und nachhaltiges Landwirtschaftskammersystem. Der neue Vertrag bildet das Fundament dafür, er ist das Ergebnis harter, aber konstruktiver Gespräche“, betont Landeshauptmann Hans Peter Doskozil. Der Vertrag sichert die finanzielle Handlungsfähigkeit der Kammer somit langfristig ab. Dem jetzigen Kooperationsvertrag sei eine umfassende Analyse der Finanz-, Organisations- und Personalstruktur der Burgenländischen Landwirtschaftskammer vorausgegangen. Expertinnen und Experten und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Landes als auch der Burgenländischen Landwirtschaftskammer konnten Ideen für die Zukunft der Landwirtschaftskammer in den Analyseprozess einbringen. „Nach harten Verhandlungen bekommt die Landwirtschaftskammer für die nächsten sechs Jahre so viel wie noch nie. Dieses Ergebnis war notwendig, denn die Landwirtschaftskammer war in den letzten Jahren unterfinanziert und die Budgetlage war sehr angespannt. Entscheidend für uns war unter anderem die jährliche Indexanpassung im Vertrag. Ziel war aber auch, dass wir unsere Leistungen für die Bäuerinnen und Bauern nicht nur vollinhaltlich, sondern vor Ort in den Regionen erbringen können. Das ist uns gelungen“, erklärt Landwirtschaftskammer Burgenland Präsident Nikolaus Berlakovich.



Eckpunkte des neuen Kooperationsvertrags (laut Landesmedienservice):

Erwerb von Liegenschaften: Das Land kauft von der Landwirtschaftskammer Liegenschaften in Eisenstadt und Güssing in der Größe von knapp 30 Hektar und im Wert von rund 3 Millionen Euro an, um den Praxis- und Lehrbetrieb an den landwirtschaftlichen Fachschulen langfristig abzusichern. Bei einer Vielzahl dieser Liegenschaften traten das Land bzw. die landwirtschaftlichen Fachschulen bereits bisher als Pächter auf.


Abschluss des Fördervertrages 2023 bis inklusive 2028: Das Land Burgenland und die Burgenländische Landwirtschaftskammer fixieren erstmals einen langfristigen Fördervertrag für einen Zeitraum von sechs Jahren mit einer Laufzeit bis 31. Dezember 2028. Die Förderhöhe beträgt jährlich insgesamt 1,9 Millionen Euro. Damit werden die durch die Landwirtschaftskammer zu erbringenden und vom Land Burgenland zur Förderung anerkannten Leistungen für einen langfristigen Zeitraum vorab festgelegt und entsprechende finanzielle Planungssicherheit gewährleistet.

In diesem Förderpaket (jährlich 1,9 Millionen Euro) sind Beratungsleistungen im Zusammenhang mit den Landesschwerpunkt „kluges Wachstum mit Bio“ (jährlich rund 400.000 Euro) enthalten. Damit übernimmt die Kammer wieder die Beratungstätigkeit für die Bioberatungen. Die restlichen knapp 1,5 Millionen Euro sind für Beratungsleistungen für die Land- und Forstwirtschaft, für Förderungsverwaltungen im Rahmen der EU-Förderprogramme bzw. nationale Fördermaßnahmen, sowie für weitere Unterstützungsleistungen vorgesehen.


Einsparungsmaßnahmen Burgenländische Landwirtschaftskammer: Die burgenländische Landwirtschaftskammer verpflichtet sich dazu, umfassende Einsparungs- und Konsolidierungsmaßnahmen vorzunehmen, sodass es zu nachhaltigen Einsparungen und kumuliert betrachtet bis Ende 2028 zu einer ausgeglichen Liquiditätssituation beim Haushalt der Kammer kommt. Um dieses Ziel zu erreichen ,verpflichtet sich die Kammer u.a. die Kammerumlagen anzuheben und Ausgaben im Bereich Personal- und Fixkosten zu reduzieren.
      

Gewährung eines jährlichen Sonderzuschusses: Das Land Burgenland verpflichtet sich zusätzlich, der Landwirtschaftskammer einen jährlichen Sonderzuschuss in der Höhe von 1 Million Euro für die Jahre 2023 bis 2028 zur Verfügung zu stellen, um die vertraglich vorgesehenen Einsparungs- und Konsolidierungsmaßnahmen umzusetzen und eine ausgeglichene Liquidationssituation zu erreichen.

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