Neue Förderung für Nutzung von Leerständen in steirischen Ortszentren

Die neue Förderung soll die wirtschaftliche Nutzung von Leerständen in steirischen Orts- und Stadtzentren forcieren und zugleich die heimische Bauwirtschaft ankurbeln. Gefördert werden Umbau-, Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen.

Saskia KANCZER / 19. Dezember 2023

©Land Steiermark

Neue Förderungen für Umbau-, Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen in der Steiermark. Foto: Landeshauptmann-Stellvertreter Anton Lang und Wirtschaftslandesrätin Barbara Eibinger-Miedl

Das neue Förderungsprogramm „Starke!Zentren“ der SFG ist an Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Bauberechtigte von Gebäuden oder Gebäudeteilen in steirischen Orts- und Stadtkernen gerichtet. Gefördert werden Umbau-, Sanierungs- oder Modernisierungsmaßnahmen von Flächen, die leer stehen oder kurz vor dem Leerstand sind und zukünftig wirtschaftlich genutzt werden sollen. Ob eine Fläche in einem Orts- oder Stadtkern liegt, wird von der „Abteilung 17 Landes- und Regionalentwicklung“ geprüft. „Gerade jetzt ist es von enormer Bedeutung Maßnahmen zu setzen, die die Beschäftigung in der Baubranche ankurbeln. Das gelingt uns mit der Sanierungsförderung, für die wir aus dem Finanzressort 2,6 Millionen Euro zur Verfügung stellen. Besonders erfreulich ist, dass wir damit gleichzeitig auch unsere steirischen Ortskerne stärken“, sagt Landeshauptmann-Stellvertreter Anton Lang.

Förderanträge können ab dem 2. Jänner 2024 bei der Steirischen Wirtschaftsförderung SFG eingereicht werden. Die Nutzung ist durch schriftliche Interessensbekundung einer nutzenden Person oder Vorlage eines Miet- oder Pachtvertrages bei der Beantragung der Förderung nachzuweisen. Kosten für Flächen, die für Wohnzwecke bestimmt sind, können nicht gefördert werden, ebenso keine Neubauten oder Maßnahmen für Flächen, die aktuell genutzt werden. Das Investitionsvolumen des Projektes muss mindestens 50.000 Euro betragen. Bis zu 30 Prozent der Kosten werden gefördert (maximal jedoch 100.000 Euro pro Projekt).

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