Neue Initiative zur fairen Bezahlung im steirischen Kunst- und Kultursektor

Die steirische Landesregierung und die Stadt Graz haben eine neue Initiative gestartet, die darauf abzielt, die Bezahlung im Kunst- und Kultursektor fairer zu gestalten. Es werden insgesamt 1,2 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, um die finanziellen Bedingungen für Künstler*innen und Kulturschaffende zu verbessern.

Chiara PIELER / 5. Mai 2024

Fair-Pay im Kunst- und Kulturbereich: Landesregierung beschließt neue Sonderförderung.

Erhebung zeigt Bedarf für bessere Bezahlung

Die Notwendigkeit dieser Maßnahme wird durch die Ergebnisse der Fair-Pay-Gap-Erhebung verdeutlicht. Diese zeigt, dass die Gehälter und Honorare im Kultursektor durchschnittlich deutlich unter den empfohlenen Richtlinien liegen. „Mit unserer Kulturstrategie 2030 haben wir Empfehlungen erarbeitet, die jetzt zur Umsetzung kommen. Mit diesen ‚Fair-Pay‘ Maßnahmen setzen wir ein klares Bekenntnis zum freiwilligen Ehrenamt. Auf der anderen Seite wollen wir das unfreiwillige Ehrenamt minimieren und für eine gerechtere Entlohnung sorgen“, erläutert Landeshauptmann Christopher Drexler.

Langfristige Sicherung der Kulturschaffenden

Landesrätin Ursula Lackner unterstreicht die Wichtigkeit dieser Initiative: „Eine bessere finanzielle Absicherung und Fair Pay ist eines der wesentlichen Ergebnisse aus dem Prozess unserer Kulturstrategie. Außerdem eine wichtige Grundlage, um die Arbeit unserer Kulturschaffenden langfristig abzusichern.“ Lackner weist darauf hin, dass die Effektivität der Förderung weiterhin entwickelt und evaluiert werden müsse. Neben den Mitteln des Landes Steiermark wird auch die Stadt Graz 600.000 Euro zur Unterstützung der Fair-Pay-Initiative bereitstellen. „Kunst und Kultur haben einen großen gesellschaftlichen Wert, der auch honoriert werden sollte. Ich habe mich daher dafür eingesetzt, dass die notwendigen Mittel bereitgestellt werden. Damit auch bei den städtischen Kulturförderungen Fair-Pay umgesetzt werden kann“, erklärt Kulturstadtrat Günter Riegler.

Zur Antragsstellung

Für weitere Informationen zur Förderung und zur Antragstellung können Interessierte die Webseite des Landes Steiermark besuchen: www.kultur.steiermark.at/cms/beitrag/12947724/147675751/. Die Einreichfrist für die Förderung läuft bis zum 31. Mai 2024.

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