Chiara PIELER / 4. November 2024
© Land Steiermark/Peter Drechsler
Klubobmann Hannes Schwarz und Landesrätin Simone Schmiedtbauer
Ziel: Lebendige Zentren und nachhaltige Entwicklung
Die Steiermärkische Landesregierung setzt bereits seit Jahren auf Maßnahmen zur Stärkung der Ortskerne, um Zersiedelung vorzubeugen und die Lebensqualität in den Gemeinden zu steigern. „Lebendige Ortszentren steigern die Lebensqualität und schaffen einen Ort der Begegnung“, betont Landesrätin Simone Schmiedtbauer, die den Fokus des Förderprogramms unterstreicht. Die revitalisierten Gebäude sollen Dienstleistungen, Einkaufsmöglichkeiten und Wohnraum unter einem Dach vereinen und so zum sozialen Zusammenhalt beitragen.
Bereits im ersten Fördercall dieses Jahres wurde mit einem Volumen von 1,3 Millionen Euro eine starke Nachfrage ausgelöst. Mit diesem Budget konnten 13 Projekte in zwölf Gemeinden realisiert werden und insgesamt Investitionen von rund sieben Millionen Euro anstoßen. Da die Nachfrage weiterhin hoch ist, startet das Land nun den zweiten Fördercall in 2024.
Förderung zur Lösung der „Erdgeschoßproblematik“
Der neue Fördertopf zielt besonders darauf ab, ungenutzte oder minder genutzte Erdgeschoßflächen zu aktivieren. Ziel ist es, diese Bereiche für bürgernahe Einrichtungen wie Arztpraxen, Bauernläden oder Bürgerbüros nutzbar zu machen. Dabei sollen auch Wohnräume in den oberen Stockwerken entstehen, um die Ortszentren ganzheitlich zu beleben. Ergänzend zur Förderung der Erdgeschoßnutzung können Gemeinden Unterstützung aus der Wohnhaussanierung beantragen, um die Obergeschoße zu erschwinglichem Wohnraum umzubauen. Mit einer klugen Kombination dieser Fördersynergien entstehen Anreize für nachhaltige Bau- und Sanierungsprojekte.
Schmiedtbauer sieht die Ortskernförderung als wichtigen Baustein für ressourcenschonende Entwicklung: „Durch den Fokus auf Sanierungen und Revitalisierungen leisten wir einen wichtigen Beitrag zu einem ressourcenschonenden Zugang und schieben zusätzlicher Bodenversiegelung den Riegel vor. Die Neuversiegelung von Flächen ist in diesem Fördercall explizit ausgeschlossen.“
Beispiele aus der Praxis
Die Förderung richtet sich an Gemeinden, Gemeindeverbände sowie an natürliche und juristische Personen, die in den Ortskernen investieren möchten. Die Unterstützung beträgt 65 Prozent der förderfähigen Kosten, welche auf maximal 150.000 Euro (netto) begrenzt sind. Damit können Gemeinden Gebäude im Ortskern erwerben und sanieren, wie das Beispiel eines Ortszentrums zeigt: Ein leerstehendes Gebäude wird durch Förderungen zum Teilkauf sowie für die Sanierung in eine Arztpraxis oder einen Bauernladen im Erdgeschoss und erschwinglichen Wohnraum in den oberen Stockwerken umgestaltet.
Die Antragsfrist für den neuen Fördertopf läuft vom 4. November 2024 bis zum 31. Januar 2025. Die Antragstellung erfolgt digital über die Förderplattform der Agrar Markt Austria (AMA).
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