Nicole MATSCH / 3. Jänner 2025
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Zahlreiche Neuerungen kommen 2025 auf uns zu.
Die Änderungen betreffen viele Bereiche des täglichen Lebens und der Wirtschaft. Unternehmen und Privatpersonen sollten sich frühzeitig darauf vorbereiten, um die Chancen optimal zu nutzen und Herausforderungen zu meistern.
Immobilienkredite werden leistbarer
Die strengen Kreditvergabe-Richtlinien (KIM-Verordnung) laufen am 30. Juni 2025 aus. Dadurch sollen private Haushalte leichter an Wohnkredite kommen. Experten sehen darin einen positiven Impuls für den Wohnungsmarkt und die heimische Wirtschaft.
Neues Pfandsystem für Plastikflaschen und Dosen
Seit Jahresbeginn gilt in Österreich ein Pfand von 25 Cent auf Einweg-Plastikflaschen und Getränkedosen. Pfandpflichtige Produkte sind am Pfandlogo erkennbar und können überall zurückgegeben werden, wo sie gekauft wurden. Bis Ende 2025 läuft noch eine Übergangsphase, in der auch noch Produkte ohne Pfandlogo verkauft werden dürfen.
Flexibleres Arbeiten durch das Telearbeitsgesetz
Arbeiten von überall wird einfacher. Das neue Telearbeitsgesetz ermöglicht ortsunabhängige Telearbeit, und das nicht nur im Homeoffice. Arbeitgeber und Arbeitnehmer können nämlich flexible Arbeitsmodelle vereinbaren, und es gibt die Möglichkeit, eine Telearbeitspauschale auszuzahlen.
Ende der Strompreisbremse
Mit dem Auslaufen der Strompreisbremse steigen die Strompreise. Zusätzlich erhöhen sich auch die Netzkosten, was zu einer deutlichen Mehrbelastung führen wird.
Höheres Kilometergeld und angepasste Tagesgelder
Das amtliche Kilometergeld für Autos, Motorräder und Fahrräder steigt auf 50 Cent pro Kilometer. Für Mitfahrende erhöht sich indes der Satz von 5 auf 15 Cent pro Kilometer. Tagesgelder bei Inlandsreisen betragen nun 30 Euro (bisher 26,40 Euro), die Nächtigungsgelder steigen hingegen auf 17 Euro (bisher 15 Euro).
Erleichterungen für Kleinunternehmer
Die Umsatzgrenze für Kleinunternehmer steigt von 35.000 auf 55.000 Euro. Auch bei einer Überschreitung von bis zu 10 Prozent bleibt eine umsatzsteuerfreie Rechnungsstellung bis Jahresende möglich. Vereinfachte Rechnungen können nun unabhängig vom Rechnungsbetrag ausgestellt werden.
Anpassung der Einkommenssteuer-Tarifgrenzen
Die Tarifgrenzen bei der Einkommenssteuer steigen automatisch um 3,33 Prozent, die ersten fünf Tarifstufen zusätzlich um 0,5 Prozentpunkte. Einkommen bis 13.308 Euro bleiben steuerfrei.
Höheres Pensionsantrittsalter für Frauen
Das gesetzliche Frauenpensionsalter steigt weiter an. Frauen, die zwischen dem 1. Juli und dem 31. Dezember 1964 geboren wurden, können mit 61 Jahren in Pension gehen. Bis 2033 wird das Pensionsantrittsalter für Frauen schrittweise auf 65 Jahre angeglichen.
Sozialversicherungswerte angepasst
Die Mindestbeitragsgrundlage für Gewerbetreibende und neue Selbstständige beträgt nun 551,10 Euro monatlich. Die Höchstbeitragsgrundlage liegt indes bei 7.525 Euro pro Monat. Die Geringfügigkeitsgrenze für ASVG-Versicherte steigt ebenfalls auf 551,10 Euro.
Neue EU-Regelungen für Smartphones und Tablets
Ab dem 20. Juni 2025 müssen Smartphones und Tablets gemäß der neuen EU-Ökodesign-Verordnung langlebiger sein. Ersatzteile müssen daher sieben Jahre lang verfügbar bleiben, und Reparaturen sollen auch einfacher und günstiger werden.
Mehr Barrierefreiheit ab Mitte 2025
Ab Mitte des Jahres gilt das neue Barrierefreiheitsgesetz. Unternehmen müssen sicherstellen, dass Produkte und Dienstleistungen im Bereich Informations- und Kommunikationstechnologie barrierefrei sind. Große Unternehmen (über 400 Mitarbeiter) müssen zusätzlich einen Barrierefreiheitsbeauftragten ernennen.
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