Bericht

Notarztdienst in der Steiermark: Bessere Bezahlung für höhere Beteiligung

Als eine Maßnahme für mehr Beteiligung setzt die Steiermärkische Landesregierung höhere Honorarsätze für notärztliche Dienste um.

(c) Land Steiermark

Ärztekammerpräsident Michael Sacherer, FAKS-Leiter Harald Eitner, Gesundheitslandesrätin Juliane Bogner-Strauß und Soziallandesrätin Doris Kampus (v.l.)

In Graz fand am 11. Juli 2022 der Notarztgipfel statt. Dort wurde über mögliche Maßnahmen gesprochen, die die Verfügbarkeit von Notärzt*innen im Notarztwesen verbessern können. Auf zwei Maßnahmen, die kurz- und mittelfristig umzusetzen sind, haben sich alle Beteiligten unter Moderation von Landeshauptmann Christopher Drexler geeinigt. Die Umsetzung des 24-Stunden-Betriebes des Notarzthubschraubers am Standort Öblarn wurde in der Regierungssitzung vom 11. August eingeleitet. Eine weitere Maßnahme war der Auftrag an die Fachabteilung Katastrophenschutz, die Honorarsätze für die freiberuflich tätigen Notärzt*innen mit der Arbeiterkammer neu zu verhandeln. Auch diese Verhandlungen wurden erfolgreich abgeschlossen und nun die nötige Aufstockung der diesjährigen Mittel von der Regierung veranlasst.

Was sich mit dem 1. September 2022 in der Steiermark ändert

Jeder Stützpunktleiter bzw. jede Stützpunktleiterin bekommt für die Ausübung der Tätigkeit eine monatliche Abgeltung in der Höhe von 720 Euro. Notärzt*innen erhalten für jede persönlich oder von ihrer Vertretung geleistete Notarztdienststunde ein Entgelt in der Höhe von 45 Euro, werktags, und 60 Euro brutto samstags, sonn- und feiertags. Das entspricht einer Erhöhung um je zehn Euro zur bisherigen Honorierung. Notärzt*innen erhalten zusätzlich für jeden von der Rettungsleitstelle Steiermark in der elektronischen Einsatzdokumentation angelegten, dokumentierten und abgeschlossenen Einsatz eine Einsatzpauschale von 120 Euro. Für Einsätze im Einzugsgebiet der beiden Grazer Stützpunkte ist es eine Pauschale von 60 Euro. Unabhängig davon, ob ein Einsatz tatsächlich stattfindet, erhalten Notärzt*innen ein zusätzliches Einsatzfixum in der Höhe von 120 Euro, wochentags, und 240 Euro brutto samstags, sonn- und feiertags. Das gilt für alle Standorte außer Graz. Auch die bestehende Regelung, betreffend die zusätzliche Zulage in der Höhe von 200 Euro für die Stützpunkte Mariazell, Mürzzuschlag, Bad Radkersburg, Rottenmann, Bad Aussee, Schladming, Murau und Vorau bleibt aufrecht.

Auf ein ganzes Jahr hochgerechnet bedeuten die neuen Honorarsätze einen budgetären Mehraufwand in der Höhe von 3,2 Millionen Euro.

Beim Notarztgipfel wurde außerdem festgehalten, dass es notwendig wäre, das Sanitätergesetz an die modernen Gegebenheiten anzupassen und die juristischen Voraussetzungen für die Telemedizin zu schaffen. Das seien laut Landesregierung aber Bundeskompetenzen. Man setze sich aber konsequent für die erforderlichen Anpassungen ein, es werde derzeit ein genaues Konzept ausgearbeitet, das bei der Landesgesundheitsreferentenkonferenz eingebracht werden soll, heißt es.

 


Schreibe einen Kommentar

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert