Bericht

Steiermark: Neues Paket für Pflege beschlossen

Das Land Steiermark hat ein neues Paket für den Ausbau der Pflege geschnürt. Dabei liegt der Fokus auf der mobilen Pflege. Insgesamt werden rund 10 Millionen Euro in diese Sparte investiert.

(c) pixabay.com

 

Am heutigen 16. Februar beschloss das Land Maßnahmen zur Förderung für mobile Dienste, Tageszentren und betreutes Wohnen. Der Fokus des neuen Pakets liegt auf der Initiierung eines Tarifmodells, welches 2023 steiermarkweit zum Einsatz kommen wird. Damit soll einerseits die Teuerungswelle abgefangen und die kalte Progression gestoppt, andererseits die Angebote erweitert werden. 

Die Maßnahmen im Überblick

  • Tarifmodell für mobile Pflege- und Betreuungsdienste (ab 1. Juli 2023)

Hier wurde ein Klientenmodell eingeführt, wobei der Lebensbedarf von zu Hause betreuten Personen gedeckt werden soll. Kunden bekommen nach dem Abzug des Kundenbeitrags sowie nach Abschöpfung des Pflegegeldes noch einen Betrag in Höhe des gültigen Höchstsatzes für Alleinstehende (siehe § 8 Steiermärkisches Sozialunterstützungsgesetz). Im Jahr 2023 wären das 1.053,64 Euro pro Person. Hier werden Lebensunterhalt und Wohnbedarf trotz einer Pflegebedürftigkeit gedeckt. Menschen können im Alter länger im eigenen Zuhause bleiben, damit will man den Leitsatz „mobil vor stationär“ in die Praxis umsetzen.

  • Ausbau der mehrstündigen Alltagsbegleitung

Die mehrstündige Alltagsbegleitung stellt eine Lösung zwischen mobiler Hauskrankenpflege und 24-Stunden-Pflege dar. Heimhilfen sind für mehrere Stunden am Tag bei den zu betreuenden Personen. Sie fördern die Menschen, begleiten bei Wegen außer Haus und leisten Gesellschaft. Sie beugen weiters der Vereinsamung und der sozialen Isolation vor. Diese Betreuungsmöglichkeit wird künftig mit einem Plus von 15 Prozent an Fachkräften ausgebaut.

  • Ausbau des Betreuten Wohnens

„Betreutes Wohnen“ ist speziell für Seniorinnen und Senioren ab dem 60. Lebensjahr gedacht. Eine altersgerechte Wohnform wird mit Betreuungsleistung kombiniert angeboten. Die monatlichen Kosten für die Erbringung der Grundleistung setzen sich aus der Eigenleistung der Bewohnerinnen und Bewohner sowie aus den Restkosten zusammen. Diese werden im Verhältnis von 60:40 vom Land und von den Gemeinden getragen. Die Höhe der Grundleistungen sowie die Bemessungsgrundlage werden angepasst, sowie Plätze ausgebaut. Der Mehrbedarf wird von der öffentlichen Hand getragen.

  • Ausbau der Tageszentren

Steiermarkweit werden derzeit acht Tageszentren für ältere Menschen betrieben. Elf weitere befinden sich derzeit in Bau. Mehrkosten werden auch hier vom Land und von den Gemeinden getragen. Pflegende Angehörige können durch solche Einrichtungen entlastet werden. Zusätzlich will das Land 132 Plätze ausbauen.

  • Senkung der Tarife für Kundinnen und Kunden sowie Förderung der mobilen Pflege- und Betreuungsdienste

Eine Kundentarifliste wird initiiert, um den Teuerungen und der kalten Progression entgegenzuwirken. Die Beiträge der Kundinnen und Kunden von mobilen Pflege- und Betreuungsdiensten sollen weiter gesenkt werden. Werden Diplomierte Gesundheits- und Krankenpflegefachkräfte oder Pflegefachassistenzen in Anspruch genommen werden, beläuft sich die Senkung auf rund zehn Prozent. Auch hier können somit zuerst alle Möglichkeiten der häuslichen Pflege auszuschöpfen, bevor eine Aufnahme in einer stationären Einrichtung erfolgt.


Schreibe einen Kommentar

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert