Verbot der Gatterjagd macht Volksabstimmung obsolet
Obwohl die gesammelten Stimmen eine Volksabstimmung über die Gatterjagd im Burgenland erwirkt hätten, wurde diese nun seitens des VGT abgesagt. Nachdem die Landesregierung ein gänzliches Verbot der Gatterjagd erneut versprochen hat, sei eine aufwändige Abstimmung darüber nicht mehr notwendig.
Foto: VGT
Die Jagd auf eingezäunte Tiere im Gatter soll im Burgenland nun endgültig verboten werden
Landesrat Schneemann hob für diese Entscheidung vor allem den Willen der Bevölkerung hervor: „Wir respektieren das Votum so vieler Burgenländerinnen und Burgenländer, die die Gatterjagd ablehnen. Da die Landesregierung bereits ein neues Gesetz mit einem ausnahmslosen Verbot der Gatterjagd in der nächsten Landtagssitzung beschließen wird, zogen die Initiatoren der Volksabstimmung ihren Antrag zurück!“ Es werde also doch keine Volksabstimmung über die Gatterjagd geben.
„Es sind bis zum heutigen Tag 14.000 Unterschriften eingelangt. Das ist für uns ein klares Signal. Das haben wir verstanden, und es ist Zeit für eine Korrektur“, betonte Schneemann. Bereits am 4. März wird im Landtag ein neues Jagdgesetz mit einem ausnahmslosen Verbot der Gatterjagd im Burgenland beschlossen.
Vertrauensvorschuss
VGT-Obmann Martin Balluch dazu: “Wenn man das Für und Wider abwägt, dann ist die Lösung, wie wir sie jetzt zusammen mit der Landesregierung gefunden haben, für alle Beteiligten die Beste. Das Gatterjagdverbot wird wieder installiert und wir ersparen uns die Volksabstimmung. Dafür müssen wir aber der Landesregierung vertrauen, dass sie sich an ihr Wort hält. Ich hoffe das können wir. Am 4. März werden wir die Landtagssitzung genau verfolgen und die SPÖ zur Rechenschaft ziehen, sollte sie wortbrüchig werden!”
Nachdem die SPÖ-Landesregierung das von ihr selbst am 9. März 2017 erlassene Gatterjagdverbot am 10. Dezember 2020 wieder aufgehoben hatte, sammelte der VGT innerhalb von 6 Wochen mehr als 26.000 beglaubigte Unterschriften für eine Volksabstimmung gegen diese Aufhebung.
Anfangs klagte man seitens des VGT noch über mangelnde Kommunikationsbereitschaft der Landesregierung, dann kam die überraschende Wende: Landesrat Schneemann trat auf die Tierschützer zu und bot an, das Gatterjagdverbot von 2017 wieder wie ursprünglich vereinbart zu installieren, wenn die Volksabstimmung zurück gezogen wird.
GRÜNE enttäuscht
Für die GRÜNEN Burgenland ist die Absage der Volksabstimmung seitens des VGT ein schlechtes Signal für den Tierschutz, da das gesamte Jagdgesetz in Frage gestellt werden müsse: „Hier wurde eine große Chance vertan, denn nach einer positiven Abstimmung wäre die gesamte SPÖ-Gesetzesnovelle ungültig und das 2017 ausverhandelte Jagdgesetz wieder in Kraft“, ärgert sich der GRÜNE Tierschutzsprecher Wolfgang Spitzmüller. Er spricht damit zum Beispiel die Winterfütterung an, die ebenfalls nicht unumstritten sei.
Update 4. März 2021: Gatterjagdverbot im Landtag beschlossen
Die Landesregierung hat wie versprochen das Ende der Gatterjagd am Donnerstag, 4. März im Landtag beschlossen.
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