Volksbegehren für ein Bundesjagdgesetz

Das Volksbegehren „Für ein Bundesjagdgesetz“ hat insgesamt 14 Grundsätze formuliert, die in einem Bundesjagdgesetz festgehalten werden sollen. Die Initiatoren richten sich mit einem offenen Brief an den Salzburger Landesjägermeister Maximilian Mayr-Melnhof, der mit 1. Jänner den Vorsitz von Jagd Austria übernommen hat.

Saskia KANCZER / 05. Jänner 2024

Die Forderung nach einem einheitlichen Bundesjagdgesetz sorgt für Diskussionen.

Alle Volksbegehren können auf jeder Gemeinde unterschrieben oder auch mit der ID-Austria (ehemalige Handysignatur) online unterzeichnet werden.

Alle 14 Punkte genauer erklärt >> hier

Alle aktuellen Volksbegehren >> hier

Der offene Brief (zur Info):

Sehr geehrter Herr Mayr-Melnhof!

Die Zustimmung zur Jagd ist im freien Fall – binnen weniger Jahre (von 2015 bis 2023) fiel sie von 42% auf nur noch 27%. Bei den Unter-50-Jährigen ist sie noch geringer. (Befragung>>hier) Wir wünschen Ihnen für Ihre Periode als Bundesjägermeister, dass Sie zu der Einsicht gelangen, dass Greenwashing zu wenig ist und dass die Jagd grundlegend reformiert werden muss. Die wichtigsten Punkte dafür finden Sie im Forderungspaket des Volksbegehrens für ein Bundesjagdgesetz. Hier eine Auswahl:

Schonzeiten für alle jagdbaren Tierarten: Tiermütter zu erschießen oder in Fallen zu erschlagen, so dass die Tierkinder qualvoll verhungern, stößt selbstverständlich auf breiteste Ablehnung. Warum haben so viele Tierarten in mehreren Bundesländern keine Schonzeiten? Herr Bundesjägermeister, stimmen Sie zu, dass Tiereltern, die Junge versorgen, nicht bejagt werden dürfen und dass alle jagdbaren Tiere eine Schonzeit für die Zeit der Jungenaufzucht haben sollen?

Schluss mit der grausamen Baujagd: Das Tierschutzgesetz verbietet es, Tiere aufeinander zu hetzen. Die Jagd ist davon aber ausgenommen. Die Baujagd, in der Hunde in Fuchs- und Dachsbauten gehetzt werden, ist eine doppelte Tierquälerei – gegenüber Füchsen und Dachsen ebenso wie gegenüber Hunden. Herr Mayr-Melnhof, stimmen Sie einem Verbot der Baujagd zu, und wenn nein, wie begründen Sie eine derart grausame Praxis?

Gefährdete Tierarten schützen, nicht schießen: Herr Mayr-Melnhof, wie erklären Sie, dass Jäger in Österreich Tierarten wie Turteltaube, Tafelente und Rebhuhn töten, obwohl deren Populationen massiv eingebrochen sind? Befürworten Sie, dass gefährdete Tierarten aus dem Jagdrecht gestrichen werden? Wenn nicht, nennen Sie bitte auch nur einen einzigen Grund, warum eine Turteltaube erschossen werden sollte.

Fokus auf Ökologie statt auf Jagd-Eigeninteressen: Derzeit werden Hirsche und Rehe auf Kosten der Waldverjüngung viel zu oft unsachgemäß gefüttert, um möglichst viele und große Trophäen „ernten“ zu können. Und unter dem Euphemismus der „Hege“ töten Jäger zehntausende Tiere vom Fuchs bis zum Eichelhäher, nur weil sie diese als Konkurrenz um ihre „Zielwild“-Jagdstrecke wahrnehmen. Herr Mayr-Melnhof, wie erklären Sie der Bevölkerung die enorme Diskrepanz zwischen den Reden von der Jagd als „Tier- und Naturschutz“ und dem tatsächlichen Umgang der herkömmlichen Jagd mit Tieren und der Natur?

Schluss mit dem Aussetzen gezüchteter Tiere zum Abschuss: Vor allem Fasane und Stockentenhybride/Hochbrutflugenten werden noch immer in Massentierhaltung gezüchtet und dann ausgesetzt. Dies dient nur der Aufstockung der Jagdstrecke und ist eine mehr als fragwürdige Form jagdlicher Beschäftigung. Ein solcher Umgang mit Tieren ist perfid und unethisch.

Herr Mayr-Melnhof, sehr geehrte Damen und Herren von Jagd Austria, verweigern Sie sich nicht der Diskussion über die 14 Punkte des Volksbegehrens und verpassen Sie nicht den Zeitpunkt für eine tiefgreifende Reform der Jagd unter den Vorzeichen von Ökologie, Tierschutz und Artenschutz.

In Erwartung Ihrer Antwort verbleibe ich mit freundlichen Grüßen,

Prof. Rudolf Winkelmayer

Bevollmächtigter des Volksbegehrens „Für ein Bundesjagdgesetz“

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert