Nicole MÜHL / 13. Juni 2024
© Volkshilfe Bgld
Volkshilfe Burgenland Geschäftsführer Markus Kaiser und Präsidentin Verena Dunst informieren über die Akuthilfe für die Betroffenen des Hochwassers im Burgenland.
Die Überbrückungshilfe des Akuthilfefonds – Österreich hilft Österreich unterstützt Personen, die den Extremwetterereignissen betroffen sind und deren Haus oder Wohnung (Wohnraum) zerstört oder beschädigt worden ist.
Wie läuft die Antragstellung ab:
- Pro Haushalt (Hauptwohnsitz) ist nur ein „Antrag auf Überbrückungshilfe des Akuthilfefonds – Österreich hilft Österreich “ zulässig.
- Das Formular ist mit der/dem Antragsteller:in vollständig auszufüllen und zu unterschreiben und an die Volkshilfe Burgenland zu schicken!
- Die Volkshilfe Burgenland überprüft ob ein Schaden vorliegt und bestätigt dies anschließend mit der Unterfertigung des Formulars, dass ein Schaden vorliegt1. (Das kann durch persönlichen Augenschein, Versicherungsmeldung, Bestätigung der Schadenskommission oder Fotos als Nachweis passieren.
- Die Summe setzt sich wie folgt zusammen:
Maximal mögliche Antragssumme: 2.100 Euro
• Keller (nicht bei Wohnungen): 400 Euro
• Erdgeschoß (Küche und Wohnraum): 1.100 Euro
• Elektrogeräte (egal welche Anzahl): 600 Euro
5. Das vollständig ausgefüllte Formular wird von der Volkshilfe Burgenland an die Auszahlungsstelle übermittelt.
6. Das Geld wird binnen weniger Tage angewiesen.
Was wird von der Überbrückungshilfe des Akuthilfefonds – Österreich hilft Österreich nicht unterstützt:
Zweitwohnsitze, betriebliche Einrichtungen
Kontaktdaten für Betroffene:
Volkshilfe Burgenland:
02682 61 569
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