Bericht

Gatterjagd im Burgenland weiterhin erlaubt

Das Verbot der Gatterjagd wird nun wieder aufgehoben. Von einem Schritt zurück ins Mittelalter spricht der Verein gegen Tierfabriken. Von einem Schock und einer persönlichen Enttäuschung die GRÜNEN Burgenland.

Foto © Verein gegen Tierfabriken

Harsche Kritik an der Kehrtwende der SPÖ üben die GRÜNEN Burgenland und der Verein gegen Tierfabriken (VGT) Foto VGT

 

Schockiert zeigte sich Donnerstag der GRÜNE Landtagsabgeordnete Wolfgang Spitzmüller über die „180-Grad-Wende im Jagdgesetz“. „Das Aus für die unethische Gatterjagd feierte 2017 die damalige SPÖ-Landesrätin Verena Dunst als Meilenstein gegen die unethische Art der Jagd. Jetzt, drei Jahre später, macht dieselbe SPÖ, nun alleinregierend, eine Kehrtwende und streicht das Verbot der Gatterjagd wieder aus dem Jagdgesetz“, so Spitzmüller. Gleichzeitig werde mit der Gatterjagd auch wieder die Winterfütterung erlaubt, die zu erhöhtem Wildverbiss führe. „Auch dieses Verbot haben wir GRÜNE 2017 ins Jadggesetz verhandelt und auch dieses streicht die Alleinregierung keine drei Jahre später“, ärgert sich der GRÜNE Landtagsabgeordnete. Die SPÖ sei damit zum „politischen Arm weniger reicher Großgrundbesitzer mutiert.“

Dazu der zuständige Landesrat Leonhard Schneemann auf Nachfrage von prima!: „Es werden keine neuen Jagdgatter bewilligt. Die bestehenden haben wir aufrecht erhalten, weil in diesen Jagdgattern eine natürliche Population von Wild entsteht. Das heißt, gewisse Wildpopulationen können sich in den Jagdgattern entwickeln, die sich sonst in der freien Jagdlaufbahn nicht entwickeln könnten. Wir haben in diesen Jagdgattern eine kontrollierte Jagd – konkret heißt das, dass nur fünf Mal im Jahr Jagden veranstaltet werden können und diese sind zwei Wochen vorher anzumelden. Außerdem können Aufsichtsorgane anwesend sein. Wir haben hier also restriktive Maßnahmen im Entwurf berücksichtigt. Wir wollen die Jagdgatter nicht abschaffen, weil die Jagdvielfalt erhalten werden soll. Außerdem dürfen die Jagdgatter nicht kleiner als 115 Hektar sein und diese müssen alle neun Jahre bewilligt werden.“

Kritik vom VGT

Fassungslos über die Kehrtwende der SPÖ zeigt sich auch der Verein gegen Tierfabriken (VGT): „Von 2015 bis 2017 wurde im Burgenland das Verbot der dortigen 7 Jagdgatter lang und breit diskutiert. Mit 15. Mai 2017 trat dann das vom gesamten Landtag inklusive der Landesregierung bestehend aus SPÖ und FPÖ beschlossene Gatterjagdverbot mit einer Übergangsfrist bis 1. Februar 2023 in Kraft, nachdem ein Gutachten des eigenen Verfassungsdienstes grünes Licht gegeben hatte. Ebenso hatte der VGT dazu ein Gutachten des Verfassungsrechtlers Prof. Stefan Hammer von der Uni Wien vorgelegt, das beweist, dass auch unbefristete Bewilligungen durch eine Gesetzesänderung aufgehoben werden können. Doch heute, mehr als drei Jahre nach Gesetzeswerdung, gibt dieselbe Landesregierung mit denselben Parteien und weitgehend denselben Abgeordneten eine Reform des Jagdgesetzes in Begutachtung, die das Gatterjagdverbot ersatzlos streichen soll. Die Begründung in der Erklärung: man habe verfassungsrechtliche Bedenken, in unbefristete Bewilligungen einzugreifen. Und das trotz der Zustimmung des eigenen Verfassungsdienstes“, heißt es in einer Stellungnahmen von VGT Obmann Martin Balluch. 

Auch für Spitzmüller sind die verfassungsrechtlichen Bedenken „fadenscheinig und vorgeschoben.“ „Hier muss offensichtlich der neue Landesrat einen Hinterzimmerdeal politisch durchdrücken. Die SPÖ opfert den Tierschutz den Großgrundbesitzern – und das im Tierschutzmonat Oktober“, kritisiert Spitzmüller._


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