Bericht

Pflegekräfte: Rumänien verbietet Ausreise von Pflegerinnen und Betreuerinnen

Die geplante Luftbrücke zwischen dem Burgenland und Rumänien, um Betreuer/innen und Pfleger/innen für die 24-Stunden-Pflege zu holen, ist vorerst geplatz. Eine rumänische Notstandsverordnung verbietet deren Ausreise. Trotz dieses Rückschlages bleibe die Versorgung gesichert, heißt es seitens des Landes.

Grafik: Land Burgenland

Die geplante Luftbrücke nach Rumänien kann aufgrund der aktuellen Notstandsverordnung, die von den rumänischen Behörden getroffen wurde, nicht umgesetzt werden. Nach Gesprächen mit dem Sozialministerium und dem Außenministerium wurde offenkundig, dass der vom Land Burgenland geplante Flug am 15. April nicht zustande kommen kann. „In der Notstandsverordnung wurde festgelegt, dass rumänische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger, die im Pflege- und Betreuungsbereich tätig sind, das Land aktuell nicht verlassen dürfen. Die Luftbrücke aus Kroatien wird wie geplant stattfinden. Durch die gesetzten Maßnahmen, die Verstärkung der burgenländischen Pflegehotline, der verstärkte Einsatz der mobilen Hauskrankenpflege, die beiden Ersatzbetreuungseinrichtungen zur vorübergehenden Unterbringung sowie die Trennungszulage in Höhe von 500 Euro für Personenbetreuerinnen und Personenbetreuer bei Turnusverlängerung, bleibt die Versorgung dennoch gesichert“, so Sozial-Landesrat Christian Illedits.

Der geplante Flug nach Zagreb, um 100 Personenbetreuer/innen ins Land zu bringen, ist nicht betroffen und soll planmäßig am 15. April stattfinden. In Wien Schwechat angekommen, müssen sich die Passagiere aus Zagreb in eine zweiwöchige Quarantäne begeben, um dann ihre KollegInnen ablösen zu können. Unterkünfte hierfür wurden bereits vom Land Burgenland organisiert.

http://www.burgenland.at 


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2 Antworten

  1. Frage: unsere rumänische pflegekraft muss ausreisen da der zu pflegende verstorben ist..was muss getan werden?