Bericht

Ungarn verschärft Maßnahmen: Sorgen um Pfleger und Betreuer

Mit Freitag ist in Ungarn ein Beschluss des Nationalen Zentrums für Volksgesundheit in Kraft getreten. Dieser Beschluss sieht unter anderem vor, dass sich auch ungarische Staatsbürger, bei denen kein COVID-19-Verdacht besteht, in 14-tägige Quarantäne begeben müssen. Diese Bestimmung trifft auch alle ungarischen Arbeitskräfte, die zu ihrem Arbeitsplatz ins Burgenland pendeln. „Das Burgenland ist von dieser Regelung massiv negativ betroffen, weil wir damit zumindest für die nächsten zwei Wochen dringend erforderliches Personal verlieren – besonders im Gesundheits- und Pflegebereich“, so Landeshauptmann Hans Peter Doskozil. Er drängt die Bundesregierung zu einer bilateralen Lösung des Problems.

Grafik: Land Burgenland

Im Burgenland kommt ein Viertel des Pflegepersonals aus dem Ausland. Um die Pflege in den burgenländischen Heimen sowie die 24-Stunden-Betreuung abzusichern, appelliert Sozial-Landesrat Christian Illedits an die Heimbetreiber: „Jeder und jede ist aufgefordert, rasch mit den ausländischen Pflegekräfte zu reden und sie zu bitten, in Österreich zu bleiben. Wie bereits angekündigt, werden wir kostenlose Quartiere bereitstellen und weitere Maßnahmen – in Form von Boni, Gutscheinen und Erlass von Beiträgen – setzen. Es ergeht aber ein Aufruf an alle, die im Gesundheitsbereich tätig waren und es derzeit nicht sind sowie eine Ausbildung bzw. Diplom im Bereich Pflegefachassistenz oder Pflegeassistenz haben, um temporär in den Heimen oder in der mobilen Hauskrankenpflege zu unterstützen. Die Versorgung muss aufrecht bleiben!“

Mit Freitag hat Ungarn neue Maßnahmen zur Eindämmung des Corona-Virus gesetzt und seine Grenzen zu Österreich geschlossen. Für die ungarischen Pendler bedeutet das, dass sie bei einer Einreise in Ungarn 14 Tage in Quarantäne müssen. Im Burgenland wäre der Pflegebereich hiervon stark betroffen: Rund 1.200 Personen arbeiten in burgenländischen Altenwohn- und Pflegeheimen und der Hauskrankenpflege. Darunter befinden sich rund 300 ausländische Arbeitnehmer, mit 201 Personen vorrangig Ungarn, gefolgt von Slowenen mit 48 Personen. Darüber hinaus kommen zahlreiche Personenbetreuerinnen, die in der 24-Stunden-Betreuung im Burgenland tätig sind, auch aus Ungarn sowie aus Rumänien, Slowakei, Kroatien und Slowenien.

 

UPDATE: 27. März 2020: 

In Bad Tatzmannsdorf und Bad Sauerbrunn wird ab dem kommenden Dienstag ein temporär eingerichtetes Angebot für pflege- und betreuungsbedürftige Personen in häuslicher Betreuung hochgefahren, um einen etwaigen Mangel an 24-Stunden-BetreuerInnen zu kompensieren. „Die derzeitige Situation im In- und Ausland ist herausfordernd. Um einem Mangel vorzubeugen, haben wir vorausschauende Schritte gesetzt, um die Versorgung zu gewährleisten. Ich bin allen Beteiligten dankbar, dass wir kurzfristig Lösungen finden konnten“, sagt Soziallandesrat Christian Illedits.

UPDATE 28. März 2020:

Grenzsituation Ungarn – Entspannung aber keine Entwarnung.
Der gestern veröffentlichte Erlass der ungarischen Regierung betreffend einer 14-tägigen Quarantänepflicht für ungarische Staatsbürger (auch Berufs-Pendler und LKW-Fahrer) bei der Ein- bzw. Rückreise nach Ungarn ist offiziell noch nicht geändert.

Mit Unterstützung der Wirtschafskammer konnte jedoch auf Ministerebene zwischen Österreich und Ungarn bereits im Laufe des Freitagnachmittags eine Lockerung für ungarische Berufs-Pendler im Vollzug an den Grenzen erreicht werden! Nach Rückmeldungen von heute Früh ist derzeit die Ein- und Ausreise für ungarische Berufspendler wieder ohne Quarantänepflicht möglich. Eine offizielle Bestätigung der Ausnahmeregelung gibt es derzeit aber weiterhin nicht.

Deshalb stellt die Wirtschaftskammer Burgenland fest, dass keine generelle „Entwarnung“ gegeben werden kann und die weitere Entwicklung zu beobachten ist. Die Wirtschaftskammer unterstützt und rät weiterhin allen Betrieben, ihre ungarischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, für den Fall dass diese unbedingt nach Ungarn zurückreisen müssen, mit Arbeitsbescheinigungen und Dokumenten über ihre Schlüsselfunktionen im Betrieb auszustatten. (WK Bgld.)


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