Bericht

Wie sich die Corona-Krise auf die Kinderrechte auswirkt

Heute ist Internationaler Tag der Kinderrechte. Viele Rechte der Kinder sind durch die Corona-Krise stark in Mitleidenschaft gezogen. Und zahlreiche Studien zeigen, dass Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene am stärksten unter den Folgen der Krise leiden. Noch mehr als ältere Menschen. Die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs schlagen Alarm.

Foto (c) Pixabay

Die Spätfolgen der Corona-Krise in der kindlichen Entwicklung sind nicht absehbar.

 

Das Recht auf Freizeit und Spiel oder das verfassungsgesetzlich gewährleistete Recht auf Kontakt zu beiden Eltern und auch das Recht auf angemessenen Lebensstandard bzw. das Thema Armut haben seit der Pandemie eine noch größere Dringlichkeit bekommen.  Viele unserer Grundrechte – und leider auch die unserer Kinder – werden in dieser Zeit der Krise außer Kraft gesetzt. Auch wenn nicht alle Kinder und Jugendliche von der Pandemie gleichermaßen betroffen sind, ist es für die große Mehrheit ein dramatischer Einschnitt. Die neuen Regeln passen so gar nicht in die kindliche Entwicklung und stellen eine große Belastungsprobe dar. 

 Insbesondere die Schließungen von Kindergärten und Schulen sowie die generellen Kontaktverbote sind für das soziale Leben der Kinder problematisch. So bedeutet die Abstandsregel gerade für Kleinkinder, bei denen das gemeinsame Spielen ein wesentlicher Teil der Herausbildung motorischer Fähigkeiten darstellt, eine massive Einschränkung – genauso wie der Verlust von wichtigen Bezugspersonen, wie der Großeltern. 

Oder auch in der Pubertät, wo aus entwicklungspsychologischer Sicht eine wichtige Zeit beginnt, um mit Liebe und Sexualität zu experimentieren, machen Kontaktverbote und Einschränkungen dies sehr schwierig. Während des Lockdowns sogar unmöglich und mit Strafe bedroht. 

Um langfristige Folgen zu vermeiden hat die Kinder- und Jugendanwaltschaften Österreichs (kijas) eine Liste mit Empfehlungen veröffentlicht um den Handlungsbedarf zu verdeutlichen.

Wichtig sei, dass in erster Linie die Maßnahmen verhältnismässig sind, und auch Kinderschutz- und KinderrechtsexpertInnen in Entscheidungen eingebunden werden. 

Recht auf Bildung

Schulschließungen sind stets nur als letzter Ausweg zu betrachten. Da die Kinder und Jugendlichen im derzeitigen Lockdown 2.0 allerdings von Schulschließungen betroffen sind, ist ein bildungspolitische Unterstützung wesentlich, damit die Bildungsschere nicht noch größer werde. Auf Basis von Distance-Learning gäbe es auch große Defizite, da die Lehrinhalte nicht in vergleichbarer Qualität vermittelt werden könnten und auch zu sehr von der technischen Ausstattung abhängig sei. Auch die unbefriedigende Situation bei der Nutzung der öffentlichen Verkehrsmittel sollte mit den Verantwortungsträgern geprüft werden. 

Recht auf Schutz vor Gewalt

Ein weiterer Aspekt ist das Recht auf Schutz vor Gewalt. Etwa 25 Prozent der Kinder wachsen mit Gewalterfahrungen auf. Wenn der Druck auf Familien steigt, und das erhöhte Risiko von Konflikten besteht – wie es in der Lockdown-Situation leider der Fall ist – dann ist für schutzbedürftige Kinder besonders wichtig, dass die Kontinuität ihrer Versorgung sichergestellt ist. Ein Problem sei auch, dass ein großer Teil der Unterstützungsmöglichkeiten (zB. Sozialarbeiter) für betroffene Familien auf Online-Dienste umgestellt worden ist und nicht vor Ort durchgeführt werden kann. Die Handlungsfähigkeit der sozialen Dienste müsse dringend aufrechterhalten werden und die Weiterführung von Sensibilisierungskampagnen müsse auch in Zukunft, trotz knapper budgetärer Mittel, erfolgen. 

Recht auf Gesundheit

Neben der körperlichen Unversehrtheit gilt es auch die psychische Gesundheit zu schützen. Leider verzeichnen psychische Probleme  (wie zB. Schlafstörungen, Konzentrationsprobleme, Albträume oder Angst-, Spannungs- und Unruhezustände) besonders auch bei jüngeren Kindern einen drastischen Anstieg. So wurde bei Krisenhotlines für Kinder und Jugendliche – wie „Rat auf Draht“ oder der Salzburger „kidsline“ – eine Zunahme von Anrufen verzeichnet. Ein Ausbau und eine Finanzierung von therapeutischen Stress- und Krisenbewältigungsgruppen sei unumgänglich. 

Covid-19 Maßnahmen sind nicht kindgerecht

„Kinder sind keine kleinen Erwachsenen und sie sind von den gesundheitsbezogenen Maßnahmen in spezieller Weise betroffen: Neugeborene, die von der COVID-19 positiv getesteten Mutter gleich nach der Geburt getrennt werden; Kleinkinder, die als Kontaktperson wochenlang nicht ins Freie dürfen; Kinder, die in sozialpädagogischen Einrichtungen während der gesamten Quarantänezeit alleine und abgesondert in ihrem Zimmer sind; Volksschulkinder, die als ‚Verdachtsfall‘ ohne Beisein ihrer Eltern oder sonstiger Vertrauensperson alleine in einem Raum auf die Testung warten müssen oder mehrere Jugendliche an einer Schule, die aufgrund verschiedener zuständiger Gesundheitsbehörden bei ein und demselben Verdachtsfall völlig unterschiedliche Bescheide erhalten“, schildert Christian Reumann von der kija-Burgenland die Situation. Es herrsche dringender Handlungsbedarf, um den Umgang mit der Corona-Krise für Kinder erträglicher zu machen. 

Zur Stellungnahme der Kinder- und Jugendanwaltschaft: https://www.kija.at/aktuelles


Schreibe einen Kommentar

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

1 Antworten