Bericht

Burgenland will Verbot von Vollspalten sofort umsetzen

Die Übergangsfrist für das Verbot der Vollspaltenböden bei der Schweinehaltung ist bis 1. Jänner 2040 angesetzt. Möglichst rasch möchte man dieses aber im Burgenland umsetzen. Dazu bringt das Land eine erneute Verfassungsbeschwerde ein.

(c) Verein gegen Tierfabriken (VGT)

Einem 85 Kilo schweren Tier bleibt in etwa der Platz einer A4 Seite zum Leben. Stroheinstreu ist dabei nicht verpflichtend – Schweine verletzen sich oft.

 

Die Mehrheit der Schweine in Österreich wird auf vollständig perforierten Betonböden gehalten. Die sogenannten „Vollspalten“ gelten aber als nicht artgerecht und sind daher schon in mehreren EU-Ländern verboten. Bis 1. Jänner 2040 dürfen die Tiere per Gesetz noch in dieser Art gehalten werden. Das Land Burgenland fordert bereits seit letztem Jahr eine Verkürzung der Übergangsfrist und reichte deshalb im März 2022 Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof ein. 

Aufgrund einer Gesetzesanpassung auf Bundesebene wurde der Antrag des Landes schließlich zurückgewiesen. Diese Anpassung besagt, dass Vollspaltenbereiche ohne Funktion bereits ab 2023 bei Neu- und Umbauten verboten sind. Außerdem müssen bestehende Ställe bis Ende 2039 umgebaut werden.

Das ist für das Burgenland aber zu wenig. „Eine Übergangsfrist von 17 Jahren können wir nicht akzeptieren. Aus diesem Grund wollen wir ein sofortiges Verbot dieser tierfeindlichen Haltungsmethode erwirken“, so Landeshauptmann Hans Peter Doskozil. Daher wird nächste Woche eine erneute Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof eingereicht. „Tierwohl kann nicht Jahrzehnte warten“, erklärt Doskozil.


Schreibe einen Kommentar

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

1 Antworten