Bericht

Ungarn macht die Grenzen dicht

Mit steigenden Zahlen von Corona-Infizierten hat auch Ungarn zu kämpfen. Zuletzt wurden weit über 100 Neuinfektionen an einem Tag gemeldet. Als drastische Maßnahme wurde deshalb Freitagabend die Schließung sämtlicher ungarischer Grenzen beschlossen, die ab Mitternacht des 1. September 2020 in Kraft tritt, wie Kanzleiminister Gergely Gulyás bekanntgab.

Foto (c) Pixabay

Ab 1. September schließen die ungarischen Grenzen die Tore

 

Die spontane Einreise für nicht-ungarische StaatsbürgerInnen wird grundsätzlich nicht möglich sein. In welcher Form es Ausnahmeregelungen geben wird, ist im Detail noch nicht bekannt. Ungarn, die in ihr Heimatland zurückkehren möchten, müssen sich entweder zwei Wochen in Quarantäne begeben oder zwei negative Corona-Tests vorlegen, die in einem Abstand von zwei Tagen gemacht wurden.

Ausnahmeregelungen werden noch bekanntgegeben

Personen mit Aufenthaltsgenehmigungen und auch mit Meldekarte in Ungarn sollen den ungarischen Staatsbürgern gleichgestellt werden. Für Pendler, Geschäftsreisende und für den Transit wurden nähere Regelungen von der Bundesministerin Karoline Edtstadler und dem ungarischen Außenminister ausgearbeitet.

Ausgenommen von dieser Regelung werden voraussichtlich:

  • Militärkonvois
  • Geschäftsreisen für Handelsunternehmen mit Standorten in Österreich und Ungarn
  • Grenzübertritt im eingeschränkten Grenzbereich, also der Pendlerverkehr innerhalb von 30 Kilometern Entfernung beiderseits der Staatsgrenze, wenn die Rückreise nach Ungarn innerhalb von 24 Stunden erfolgt. Allerdings soll es noch weitere Gespräche des Außen- und Innenministeriums mit Ungarn geben, um einerseits diese Entfernung auszuweiten und andererseits den Zeitraum zu verlängern, um auch Ärzten und anderen Berufsgruppen mit 24-Stunden-Schichten das Pendeln zu ermöglichen.
  • Durchreise (Transit) über dafür vorgesehene Korridore für alle Nationen ohne eine Zeiteinschränkung. Im Burgenland ist nur der Grenzübergang Nickelsdorf Autobahn für die internationale Durchreise geöffnet. Pausen dürfen in Ungarn nur an den dafür vorgesehenen Örtlichkeiten (Raststationen) gemacht werden.
  • Sportveranstaltungen unter Einhaltung von strengen Regeln
  • diplomatische und offizielle Reisen
  • Einreise aufgrund von Sondergenehmigung.

Nach Information der Österreichischen Botschaft in Budapest wird auch für ungarische SchülerInnen/Studierende der Grenzübertritt genehmigungspflichtig sein, da sie nicht mehr unter die Pendlerregelung fallen. Daher sollten auch sie um eine Genehmigung ansuchen und eine Schulbestätigung/Studienbestätigung mitführen. Die Sondergenehmigung gibt es unter folgendem Link in englischer und ungarischer Sprache zur Online-Beantragung bzw. zum Download: https://ugyintezes.police.hu/en/meltanyossagi-kerelem

Beim Bahnverkehr sowie beim internationalen Güterverkehr wird es keine Einschränkungen geben.

Zehn Grenzübergänge bleiben geöffnet – internationaler Transit nur über Nickelsdorf

Im Burgenland wird ein Großteil der 68 Grenzübergänge von ungarischer Seite geschlossen. Geöffnet bleiben lediglich folgende Grenzübergänge:

Von 00.00 bis 24.00 Uhr:

  • Heiligenkreuz (Bundesstraße B65) – Rábafüzes
  • Schachendorf – Bucsu
  • Rattersdorf – Köszeg
  • Deutschkreutz – Kophaza
  • Klingenbach – Sopron
  • Pamhagen – Fertöd
  • Nickelsdorf Autobahn (A4) – Hegyeshalom

Von 05.00 bis 19.00 Uhr:

  • St. Margarethen – Fertörákos (Sopronpuszta)

Von 05.00 bis 21.00 Uhr:

  • Nickelsdorf B10 – Hegyeshalom KII
  • Andau – Jánossomorja

Genaue Regelungen sollen in bilateralen Gesprächen auf politischer Ebene des Außen- und des Innenministeriums mit den entsprechenden Ministerien in Ungarn zeitnahe geklärt werden.

Die Einreisekontrollen und gesundheitsbehördlichen Grenzkontrollen auf österreichischer Seite erfolgen auch weiterhin entsprechend der Einreiseverordnung. Auch die Grenzüberwachung wird weiter fortgesetzt.

 

 


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