Reportage

Ab sofort: Heizkostenzuschuss des Landes Steiermark

Ab heute, dem 2. Oktober 2023, kann der Heizkostenzuschuss des Landes in allen steirischen Gemeindeämtern beantragt werden. Angesichts der weiterhin hohen Energiepreise werden auch in diesem Jahr 340 Euro ausbezahlt.

© Kevin Schneider/ Pixabay

Die Landesregierung Steiermark hat entschieden, den verdoppelten Heizkostenzuschuss des Landes auch in diesem Jahr in unveränderter Höhe von 340 Euro auszuzahlen, um betroffenen Steirerinnen und Steirern angesichts der stark gestiegenen Energiekosten unter die Arme zu greifen.

Für den Heizkostenzuschuss wurden im Sozialbudget mehr als sechs Millionen vorgesehen. Damit bleibt die bereits zweite Anpassung aus dem Vorjahr aufrecht, denn schon im Herbst 2021 wurde der Heizkostenzuschuss um 42 Prozent auf 170 Euro erhöht.

Der Heizkostenzuschuss kann im Zeitraum von 2. Oktober 2023 bis zum 29. Februar 2024 im Gemeindeamt der Wohnsitzgemeinde beantragt werden. Die Netto-Einkommensobergrenzen (für Ein-Personen-Haushalte 1.392 Euro, Haushaltsgemeinschaften 2.088 Euro sowie 418 Euro für jedes Familienbeihilfe beziehende im Haushalt lebende Kind) sind ebenfalls erhöht worden.

In der Wintersaison 2022/2023 wurden 20.462 Anträge auf Heizkostenzuschuss des Landes von der Sozialabteilung des Landes gemeinsam mit Städten und Gemeinden abgewickelt. Das ist ein Plus von 7.298 Anträgen oder 55,4 Prozent gegenüber dem Winter 2021/2022. Ausgaben von 6,95 Millionen Euro stellen ebenfalls einen Rekordwert dar.

Auch der Heizkostenzuschuss des Bundes in der Höhe von 400 Euro kann noch bis zum 31. Oktober unter www.soziales.steiermark.at oder  www.wohnkostenzuschuss.steiermark.at. Voraussetzung dafür ist der Hauptwohnsitz in der Steiermark und ein Haushaltsjahreseinkommen von maximal 30.734 Euro netto.


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