In den „Gelben Sack“ gehören nur Verpackungen

Fehlwürfe wie Plastikspielzeug oder Gartenschläuche erschweren die Verwertung.
ADVERTORIAL / 29. September 2022
(c) BMV

Das gehört in den „Gelben Sack“:

Verpackungen aus Kunststoff, Holz, Verbundstoff und textilen Faserstoffen. z.B. Kunststoffbecher (z.B. Joghurt), Kunststofftuben, Verpackungsfolien und Kunststofftragtaschen, Suppen- und Kaffeebeutel, Kunststoffflaschen zusammengedrückt (z.B. Getränke, Körperpflege- und Reinigungsmittel), Styroporverpackungen (z.B. Verpackungschips), Holzkisterl (z.B. Mandarinen), Blister (Tablettenverpackung), Tetra-Packs zusammengedrückt (z.B. Milch- und Getränkepackerl), textiles Netz (z.B. Zitronen, Zwiebel) u.a.

Das gehört nicht in den „Gelben Sack“:

Verpackungen aus Metall (Dosen), Papier oder Glas, Bodenbeläge, Gartenschläuche, Pool, Kleidung, Windeln, Spielzeug, Installationsrohre, Gebrauchsgegenstände aus Plastik und andere Nichtverpackungen.

 

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In den „Gelben Sack“ gehören nur Verpackungen

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