Bericht

Rund 13.000 Burgenländer betroffen: Wohnkostendeckel des Burgenlands ab 1. April

Mieten im Bereich der gemeinnützigen Bauvereinigungen werden rückwirkend auf Niveau von Dezember 2022 für zwei Jahre eingefroren.

Foto©Landesmedienservice Burgenland

Landesrat Mag. Heinrich Dorner, Burgenland Energie Geschäftsführer Dr. Stephan Sharma, Landesgruppenobmann der Gemeinnützigen Bauvereinigungen Burgenland und OSG-Obmann Dr. Alfred Kollar sowie Landeshauptmann Mag. Hans Peter Doskozil bei der Präsentation des Antiteuerungs-Pakets im Bereich Wohnen und Energie. Quelle: Landesmedienservice Burgenland

 

Mit 1. April 2023 werden die Mieten im Bereich der gemeinnützigen Bauvereinigungen (GBV) rückwirkend auf dem Niveau von Dezember 2022 für zwei Jahre eingefroren, um mit variablen Krediten verbundene Preissteigerungen aufzufangen. Das Land gewährt dazu nicht rückzahlbare Zinszuschüsse an die burgenländischen gemeinnützigen Wohnbauträger. Diese beteiligen sich an dieser Entlastung durch den Verzicht auf weitere Mieterhöhungen, die sich aufgrund zusätzlicher Zinsanstiege ergeben hätten. Das Land wird außerdem Annuitätensprünge bei der Wohnbauförderung 2023/24 aussetzen. Die Mieterinnen und Mieter der gemeinnützigen Wohnbauträger werden dieser Tage schriftlich über die Neuberechnung der monatlichen Vorschreibung informiert.

 

Die Maßnahmen des burgenländischen Wohnkostendeckels im Detail:

· Das Land Burgenland übernimmt durch die Gewährung nicht rückzahlbarer Zinszuschüsse die Mehrkosten aufgrund der Zinssteigerungen, die der ursprünglichen Mietkalkulation 2023 zugrunde lagen. Die Genossenschaften können damit auf geplante Mieterhöhungen verzichten und die Mieten auf dem Niveau Dezember 2022 halten. Das Gesamtvolumen der Unterstützung beläuft sich für die Jahre 2023 und 2024 auf voraussichtlich 20 Millionen Euro.

· Die burgenländischen Genossenschaften setzen im Falle weiterer Zinssteigerungen nötigenfalls Eigenmittel zur Stabilisierung ein, um die Mieten auf dem Niveau Dezember 2022 zu halten. Wirksam wird diese Maßnahme für alle von Zinssteigerungen betroffenen Mietwohnungen der Genossenschaften. Das Unterstützungsvolumen für 2024 hängt von der Entwicklung des Finanzmarktes ab.

· Zudem werden seitens des Landes Burgenland alle Annuitätensprünge im Bereich der Wohnbauförderdarlehen, die im Zeitraum Jänner 2023 bis Dezember 2024 erfolgen, ausgesetzt. Konkret handelt es sich dabei um 7,6 Millionen Euro. Jene Kunden, die 2023 bis 1. April Steigerungen bezahlt haben bzw. eine Vorschreibung erhalten haben, bekommen die bezahlten Steigerungsbeträge von Amts wegen im 1. Halbjahr 2023 zurücküberwiesen.


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