Bericht

Ab sofort: Besuche in den KRAGES-Spitälern nicht mehr erlaubt

Außer in den Ausnahmen, wie sie in der österreichweit geltenden COVID-Notmaßnahmenverordnung vorgesehen sind, etwa rund um Geburten, im Falle von Kindern und Jugendlichen oder für Verabschiedungen.

Foto: KRAGES / Neumann

Ab heute, Dienstag, 17. November 2020, gelten auch in den vier KRAGES-Spitälern in Oberwart, Oberpullendorf, Güssing und Kittsee neue Besuchsregeln. Diese entsprechen dem, was die COVID-19-Notmaßnahmenverordnung der Bundesregierung vorgibt. Das Besuchsverbot in den Spitälern gehört zu einem Bündel an Maßnahmen mit dem Ziel, die Anzahl der Kontakte zu verringern, um ein Zusammenbrechen der Spitalsversorgung zu vermeiden.
Eine wesentliche Maßnahme ist daher:
Grundsätzlich sind ab sofort Besuche im Krankenhaus nicht mehr erlaubt.

Ausnahmen davon sind lediglich:
• Besuche und Begleitung von Minderjährigen (maximal zwei Personen pro PatientIn)
• Begleitung unterstützungsbedürftiger PatientInnen (maximal zwei Personen)
• Rund um Geburten (maximal eine Person)
• Besuche in Palliativsituationen und bei Verabschiedungen
• Besuche von PatientInnen, die länger als sieben Tage stationär aufgenommen sind (maximal ein Besucher oder eine Besucherin alle sieben Tage ab dem 8. Tag des stationären Aufenthalts)

KRAGES-Chef Hubert Eisl: „Ansteckungszahlen müssen jetzt sinken

KRAGES-Geschäftsführer Hubert Eisl: „Die Entwicklungen in ganz Österreich und auch im Burgenland sind mehr als besorgniserregend. Unsere Kapazitäten – vor allem in den Intensivstationen und beim Personal – können nur reichen, wenn sich jetzt wirklich alle Burgenländerinnen und Burgenländer an die Maßnahmen halten und die Anzahl der Neuinfektionen rasch sinkt. Was wir unbedingt vermeiden wollen, ist die sogenannte Triage in der Intensivstation – also die Frage „Wer bekommt ein Intensivbett und wer nicht?“. Wir tun täglich unser Bestes, dass es nicht dazu kommt. Unsere Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter leisten derzeit Großartiges. Doch alles hat seine Grenzen. Bitte helfen Sie mit, die Anzahl der Neuinfektionen rasch zu verringern, indem Sie Ihre Kontakte auf ein Minimum reduzieren und sich an die Hygienemaßnahmen halten – Abstand halten, Maske tragen, Hände waschen, desinfizieren.“ Das Besuchsverbot gilt vorerst bis 6. Dezember. Solange ist auch die Notmaßnahmenverordnung in Kraft.

Ab dem achten Tag statt ab dem sechsten
Die meisten Ausnahmen hatten in den KRAGES-Häusern bereits bisher gegolten. Lediglich die Regelung, ab wann eine stationär aufgenommene Person besucht werden darf, ist mit der COVID-19-Notmaßnahmenverordnung strenger geworden (ab dem achten Aufenthaltstag statt ab dem sechsten, lediglich nur mehr eine Person pro Patientin innerhalb von sieben Tagen statt bisher zweimal pro Woche).

Für die Besuche muss telefonisch ein Termin vereinbart werden.

Besucherhotlines:

Werktags von 9-11 Uhr.

Kittsee: 05 7979 35905

Oberpullendorf: 05 7979 3467

Oberwart: 05 797933999

Güssing: 05 7979 31777

Die jeweils pro PatientIn besuchsberechtigten Personen müssen bei der Aufnahme genannt werden.

Schnelltest vor Zutritt

Vor dem Zutritt testet die KRAGES alle BesucherInnen per Antigen-Schnelltest. Die Wartezeit auf das Ergebnis beträgt rund 20 Minuten. Nur mit einem negativen Testergebnis kann der Zutritt erlaubt werden. Für den Schnelltest wird ein Kostenbeitrag von 5 Euro eingehoben.

FFP2-Masken sind Pflicht

Während des Aufenthaltes im Spital müssen alle BesucherInnen eine FFP2-Maske tragen. Diese bekommt man bei der Zugangskontrolle. Hände desinfizieren, Mindestabstand: ein Meter

Wie bisher gilt weiterhin: Im Spital müssen sich die BesucherInnen so oft wie möglich die Hände bei den dafür vorgesehenen Hygiene-Stationen beim Eingang, in den Gängen, den Sanitärräumen und in den Zimmern desinfizieren. Die BesucherInnen müssen darauf achten, dass sie stets einen Abstand von mindestens einem Meter zu anderen Personen halten.

Bei Symptomen: Gesundheitstelefon 1450 oder Hausarzt anrufen

Wenn jemand Krankheitssymptome wie Fieber, Husten, Geschmacksverlust oder Atemnot hat, ersuchen die Spitäler, dass diese Person nicht sofort ins Krankenhaus kommt. „Rufen Sie die Gesundheitsnummer 1450 oder Ihren Hausarzt an. Außer in Notfällen oder Akuterkrankungen gilt: Bitte kommen Sie nur mit einem fix vergebenen Termin ins Spital“, so das KRAGES-Management.

 


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