Bericht

Back to school – Mehr Sicherheit am Schulweg

Der Schulstart am 04. September rückt immer näher, das bedeutet wieder mehr Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer sind Kinder. Für mehr Sicherheit empfiehlt der ARBÖ Burgenland, den Schulweg bereits im Voraus zu üben.

©Petra auf Pixabay

Das Üben des Schulweges kann für mehr Sicherheit sorgen.

 

Die Ferien gehen zu Ende und mit 04. September machen sich Kinder wieder auf den Weg zur Schule. Viele von ihnen legen den Schulweg mit dem Roller oder dem Fahrrad zurück. Besonders mit diesen Verkehrsmitteln muss der sicherste Schulweg geübt und mögliche Gefahrenstellen entlang der Route sollten aufgezeigt werden. „Eine frühzeitige Vorbereitung auf den Schulweg und das Einhalten der Verkehrsregeln sind essenziell, um die Sicherheit der Kinder im Straßenverkehr zu gewährleisten. Kinder können den Verkehr nicht so gut überblicken und auch nicht so gut einschätzen wie Erwachsene“, erklärt ARBÖ-Präsident Peter Rezar.
Worauf man bei Tretrollern, (E-)Scootern und dem Fahrrad achten sollte, hat der ARBÖ zusammengefasst:

 

Tretroller und Scooter

Sie dürfen ausschließlich auf Gehsteigen und in Schrittgeschwindigkeit bewegt werden. Fußgänger dürfen durch diese nicht gefährdet werden. Ein Radweg ist für Scooter und Tretroller ebenso verboten wie Mehrzweckstreifen oder Straßen. Kinder unter acht Jahren benötigen eine Aufsichtsperson, die mindestens 16 Jahre alt ist.

E-Scooter und Fahrrad

Für E-Scooter gelten die gleichen Regeln wie für Fahrräder. Demnach dürfen elektrisch betriebene Roller und Fahrräder nur am Radweg, Mehrzweckstreifen oder auf der Straße benutzt werden. Kinder bis zum zwölften Lebensjahr sind verpflichtet, einen Helm zu tragen. Erlaubt ist die Benützung eines E-Scooters oder eines Fahrrads ohne Aufsichtsperson (Mindestalter: 16 Jahre) erst ab dem zwölften Lebensjahr oder wenn das Kind mindestens neun Jahre alt ist und einen Fahrradausweis besitzt. Bei Dunkelheit oder schlechter Sicht ist die Verwendung eines weißen Lichts nach vorne und eines roten Lichtes nach hinten verpflichtend.

Wichtig: E-Scooter und Fahrräder müssen StVO-konform folgendermaßen ausgestattet sein. Das bedeutet: wirksame Bremsvorrichtung, Rückstrahler oder Rückstrahlfolien (nach vorne weiß, nach hinten rot und zur Seite gelb), Glocke sowie ein nach vorne gerichtetes weißes Licht und einem roten Rücklicht.

 


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