Bankkredite auch in der Pension möglich

Zu alt für einen Kredit.
„Derzeit besteht die Möglichkeit, dass Banken den Kredit an Seniorinnen und Senioren aufgrund des Alters ablehnen“, weiß NR Christian Drobits, Konsumentensprecher der SPÖ und erkennt darin eine Altersdiskriminierung. Doch gerade im Alter müssen dringende Investitionen getätigt werden. „Ein Treppenlift oder der Umbau zu einem barrierefreien Badezimmer sind für Seniorinnen und Senioren zur Bewältigung des Alltags in vielen Fällen unbedingt notwendig. Wenn hier der Kredit abgelehnt wird, bleibt älteren Menschen oftmals als einziger Ausweg nur, das Konto zu überziehen.Wir reden dann von Überziehungszinsen bis zu zwölf Prozent“, sagt Drobits. Hinzu komme, dass mit Eintritt ins Pensionsalter der Überziehungsrahmen oft gesperrt bzw. heruntergesetzt werde. „Auch Kreditkarten werden plötzlich nicht mehr verlängert.“ Die Ablehnung eines Kredits sei da nur die Spitze des Eisbergs. Seit eineinhalb Jahren fordert der SPÖ-Politiker daher eine Änderung des Hypothekar- und Immobiliengesetzes.
Gesetzesänderung
Derzeit steht im Gesetz, dass ein Kredit nur dann gewährt werden darf, wenn wahrscheinlich ist, dass der Verbraucher seine Verpflichtungen erfüllt. Ab einem Alter von 55 Jahren beginnt es laut Drobits daher schon schwierig zu werden, einen Kredit bei seiner Bank zu bekommen. Ab dem Pensionsantritt werde es dann nahezu unmöglich. „Früher, als die Banken noch verstärkt mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern besetzt waren und der Kontakt zu den Kundinnen und Kunden persönlicher war, hat man sich noch weniger auf dieses Gesetz berufen. Da ist ein Kredit vielleicht noch eher möglich gewesen. Mit der Ausdünnung der Banken sind die Vorgaben der Zentralen strenger“, erklärt Drobits. Man sehe im älteren Menschen ein Risiko und degradiere ihn zum Bittsteller. Das soll sich nun ändern. Ab 1. April 2023 dürfen das Alter und der Gesundheitszustand eines Menschen kein Ablehnungsgrund bei der Kreditvergabe sein. Auch, wenn es wahrscheinlich ist, dass der Verbraucher zu Lebzeiten den fälligen Verpflichtungen hinsichtlich der Rückzahlung nicht nachkommt.
Sicherstellungen notwendig
Doch wer zahlt, wenn der Kreditnehmer bzw. die Kreditnehmerin vorzeitig stirbt? Natürlich müssen dementsprechende Sicherheiten und Vermögenswerte zur Abdeckung des Kredits vorhanden sein, betont Drobits. Auch eine Bürgschaft oder Versicherung kämen dafür in Frage. „Hier gelten die gleichen Bedingungen wie bei jedem anderen, jüngeren Kreditnehmer. Die Gesetzesnovelle hält nur fest, dass ältere Menschen die gleichen Rechte haben wie jüngere. Und vor allem haben sie dadurch das Recht auf Teilhabe am sozialen und gesellschaftlichen Leben.“
Bankkredite auch in der Pension möglich