Bericht

Burgenland: Förderungen für Fachärzte

Das Land Burgenland will nun auch Fachärzte fördern, die sich bereit erklären, Kassenverträge für mindestens fünf Jahre zu übernehmen. So will man die Niederlassung von Fachärzten in Mangelbereichen fördern. "Damit wollen wir auch als Land einen wesentlichen Beitrag zur medizinischen Versorgung im Land erreichen", erklärt dazu Landeshauptmann Hans Peter Doskozil.

Foto: Peter Sitar

Mit den Förderprogrammen für niedergelassene (Fach-)Ärzte will man die Krankenhäuser entlasten

 

Gefördert werden Fachärztinnen und Fachärzte mit § 2 – Kassenvertrag für eine Planstelle im Burgenland mit einer Verpflichtung, die Kassenvertragsstelle mindestens fünf Jahre aufrechtzuerhalten. Für die Sonderfächer Psychiatrie sowie Kinder- und Jugendheilkunde besteht die Förderung aus einem Sockelbetrag in der Höhe von 20.000 Euro sowie einem Zuschlag in der Höhe von 10.000 Euro, wenn die Planstelle erst anlässlich der dritten Ausschreibung durch die BGKK übernommen wird – in Summe beträgt die Förderung also maximal 30.000 Euro. Für alle anderen Sonderfächer beträgt die Ordinationsförderung 30.000 Euro, wenn die Planstelle erst anlässlich der fünften Ausschreibung durch die BGKK übernommen wird. Die Förderung ist an die Bedingung geknüpft, dass ein gleich hoher Betrag seitens der Sitzgemeinde geleistet wird, wobei die Förderung durch die Gemeinde auch in Form einer Sachleistung (wenn z.B. Räumlichkeiten zur Verfügung gestellt werden) erfolgen kann. Gewährt wird die Ordinationsförderung für Fachärztinnen und Fachärzte ab 1. Juli 2019.

Mehrere Initiativen für Ärzte

„Diese Förderung fügt sich nahtlos ein in die Reihe von Initiativen, die wir von Landesseite bereits gesetzt haben“, verweist Doskozil etwa auf die Ordinationsförderung für Allgemeinmediziner, die Förderungen für Studierende und Turnusärzte sowie kostenlose Vorbereitungskurse für die MedUni-Aufnahmeprüfung. Zuletzt wurde auch eine Kooperation mit der Danube Private University besiegelt, in deren Rahmen jährlich fünf kostenlose Studienplätze für Burgenländerinnen und Burgenländer vergeben werden, wenn sich diese dazu verpflichten, im Anschluss fünf Jahre lang im Burgenland als Kassenvertragsarzt oder in einem KRAGES-Spital zu arbeiten.


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