Bericht

Flugrettung: ÖAMTC ruft neuerlich Landesverwaltungsgericht an

Gar nicht einverstanden ist man bei der ÖAMTC-Flugrettung mit der 2. Neuausschreibung des Notartzhubschrauber-Systems im Burgenland. Die Juristen der Gelben Engel vertreten die Rechtsansicht, dass nach der Aufhebung der Vergabe durch das Landesverwaltungsgericht (LVwG)automatisch die ÖAMTC-Flugrettung zum Zuge hätte kommen müssen.

Foto©Peter Sitar

„Die ÖAMTC-Flugrettung hat den Widerruf der bisherigen Ausschreibung beim burgenländischen Landesverwaltungsgericht beeinsprucht“, teilt ÖAMTC-Pressesprecher Ralph Schüller am Donnerstag mit. Das LVwG hat bereits einmal dem ÖAMTC Recht gegeben. 

Zur Vorgeschichte: Das Land Burgenland hat die Vergabe der Flugrettung neu ausgeschrieben. Und zwar für den Standort Oberwart, wo der Christophorus 16 seit Jahren erfolgreich seinen Dienst versieht (Dieser Vertrag läuft noch bis Ende 2024). Neu in der Ausschreibung war ein zusätzlicher Standort im Bezirk Neusiedl am See. Der Zuschlag für beide Standorte erfolgte an die Martin Flugrettung des Salzburger Unternehmers Roy Knaus. Obwohl die ÖAMTC-Flugrettung bei 3 von 5 Kriterien vorne lag. Letztlich sei aber der Preis entscheidend gewesen, so das Land.

Gegen diese Entscheidung legte der ÖAMTC Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht (LVwG) ein. Erfolgreich. Das LVwG begründete die Aufhebung mit einem Fehler beim Vergabeverfahren. Nach Ansicht des ÖAMTC müssten die Gelben Flugretter nun den Zuschlag bekommen, eine Neuausschreibung sei nicht notwendig.

Daraufhin kündigte das Land trotzdem eine 2. Neuausschreibung an. Dagegen widerruft nun die ÖAMTC-Flugrettung beim LVwG.


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