Bericht

Kinderschutz: Einreichung von Projekten noch bis 31. August möglich

Im April hat das Familienministerium einen neuen Fördercall in Höhe von 600.000 Euro zur Stärkung des Kinderschutzes in Österreich gestartet.

© Foto von La-Rel Easter auf Unsplash

600.000 Euro werden vom Familienministerium zusätzlich für Kinderschutz, Projekte zur Gewaltprävention und Bewusstseinsbildung zur Verfügung gestellt.

 

Mit einem Förderaufruf will das Familienministerium den Kinderschutz in Österreich stärken.

Gefördert werden damit Projekte, die die Prävention und Bewusstseinsbildung gegen Gewalt an Kindern und Jugendlichen im Fokus haben und vor allem erwachsene Bezugspersonen sensibilisieren, Gewaltformen besser erkennen zu können. Die Einreichung von Projekten im Zuge des Fördercalls ist noch bis 31. August möglich.

Familienministerin Susanne Raab: „Jedes Kind in Österreich soll frei von Gewalt aufwachsen und leben können. Es ist unsere Verantwortung, alles in unserer Macht Stehende zu tun, um das Leid von Kindern, die sich nicht wehren können, zu mildern und möglichst zu verhindern. Daher stellen wir, in Umsetzung des umfangreichen Maßnahmenpakets für Kinderschutz, das unter anderem auch härtere Strafen für die Täter vorsieht, 600.000 Euro zusätzlich für die Gewaltprävention und Bewusstseinsbildung zur Verfügung. Denn wir müssen unsere Kinder besser schützen und gleichzeitig die Täter härter bestrafen.“

 

Zielgruppe

Der Förderaufruf richtet sich an Vereine und Einrichtungen, die an der Neuerstellung, Evaluierung und Überarbeitung von Kinderschutzkonzepten arbeiten. Darüber hinaus sollen Fortbildungsveranstaltungen zu kinderschutzrelevanten Themen für Fachkräfte, z.B. Kinderschutzbeauftragte, die direkt mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, finanziert werden. Auch die präventive, opferschutzorientierte Arbeit mit jugendlichen Tätern, die mit Kindern und Jugendlichen in persönlichem Kontakt stehen, soll gefördert werden sowie Opferschutzprojekte und Sensibilisierungsmaßnahmen für unterschiedliche Gewaltformen. Insbesondere für sexualisierte und traditionsbedingte Gewalt, beispielsweise weibliche Genitalverstümmelung, braucht es eine intensivere Aufklärung.


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