Bericht

Land schreibt Notarzthubschrauber neu aus

Das Land Burgenland hat das Verfahren zur Ausschreibung des Notarzthubschraubers widerrufen. Das teilte der mit dem Verfahren beauftragte Rechtsanwalt Dr. Claus Casati mit.

Foto©Martin Flugrettung

Martin Flugrettung bekommt zweite Chance für Notarzthubschrauber im Burgenland.

 

Es geht um zwei Standorte, einen im Bezirk Oberwart – hier läuft der Vertrag mit der ÖAMTC-Flugrettung noch bis 2024 – und einen neuen, im Nordburgenland. Das ursprüngliche Verfahren hatte die Martin Flugrettung gewonnen, der ÖAMTC hatte dagegen beim Landesverwaltungsgericht berufen und Recht bekommen. „Gerade bei einem derart bedeutenden und langjährigen Vertrag kann nach Anschauung des Landes ein Formalfehler nicht den Ausschlag geben, welchem Bieter der Zuschlag erteilt wird. Das Land Burgenland hat sich daher entschlossen, das Verfahren zu widerrufen und neuerlich alle geeigneten Bieter zur Legung von Angeboten einzuladen“, so Rechtsanwalt Claus Casati.

Ob sich diese Rechtsmeinung durchsetzen wird, wird sich wohl im Laufe des neuen Verfahrens zeigen. Denn die ÖAMTC-Juristen vertreten die Rechtsansicht, die ÖAMTC-Flugrettung hätte als Zweitgereihter sofort den Zuschlag bekommen müssen. Am Mittwoch kam vom ÖAMTC folgende Reaktion: „Für uns ist die Entscheidung des Landes zur Neuausschreibung unerwartet, nicht nachvollziehbar und völlig unverständlich“, stellt Reinhard Kraxner, Geschäftsführer der ÖAMTC-Flugrettung, klar. „Das ist in etwa so, als würde man in Kitzbühel den vermeintlichen Sieger am Ganslernhang nach einem Torfehler disqualifizieren – und dann nicht dem Zweitplatzierten, der alles richtig gemacht hat, den Sieg zusprechen, sondern das gesamte Rennen wiederholen.“

Vor allem vor dem Hintergrund, dass das Angebot der ÖAMTC-Flugrettung sämtliche Anforderungen hinsichtlich Qualität und Preis mehr als erfüllt hat, wirft diese Entscheidung Fragen auf. „Das Land spricht in seiner Begründung von einem inhaltlich nicht optimalen Angebot des verbleibenden Bieters“, so Kraxner. „Was bei der höchsten Punktezahl in allen Qualitätskategorien und einem Angebot unter dem Maximalbetrag nicht optimal sein soll, kann nur das Land erklären.“

Zudem spricht das Landesverwaltungsgericht von „einem schwerwiegenden Fehler“ und nicht von einem „simplen Formalfehler“ des zweiten Bieters. In allen Phasen der Ausschreibung wurde von diesem verabsäumt, wesentliche Unterlagen vorzulegen. „Alleine diese Tatsache hätte zu einem vorzeitigen Ausscheiden führen müssen“, ergänzt der Anwalt der ÖAMTC-Flugrettung abschließend.

Die ÖVP jedenfalls schäumt. Die Abgeordneten der Volkspartei Burgenland haben eine Sondersitzung des Landtages verlangt. „Wir haben vor sechs Tagen die Landtagspräsidentin Verena Dunst aufgefordert, zu einer Sonderlandtagssitzung zu laden. Seit diesem Zeitpunkt ist Verena Dunst säumig und verhindert die Aufklärung dieses lupenreinen SPÖ-Skandals. Wir fordern die Präsidentin auf, unverzüglich zur Sonderlandtagssitzung einzuladen“, erklärt ÖVP-Klubobmann Markus Ulram.

 


Schreibe einen Kommentar

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert