Mehr Geld bei Wetterkatastrophen

Christian Ulreich, Christian Drobits,LR Astrid Eisenkopf, Kurt Maczek, Kurt Tripamer
Landesrätin Astrid Eisenkopf machte die neuen Richtlinien an zwei Beispielen deutlich. Betroffene können im Schadensfall mit bis zu 70.000 Euro rechnen. Beträgt der Schaden etwa 70.000 € und gibt es eine private Versicherung, die etwa 12.000 Euro abdeckt, stellt das Land die fehlenden 58.000 € zur Verfügung. Sollte keine private Versicherung vorliegen, schießt das Land bis zu 60.000 Euro zu. Das entsprechende Gesetz soll demnächst im Landtag beschlossen werden und rückwirkend bis zum 1. 1. 2019 gelten. Anlaufstelle im Katastrophenfall ist in erster Linie die Heimatgemeinde.
Christian Drobits und Kurt Maczek verwiesen auf die Bedeutung der neuen Regelung angesichts der immer heftiger werdenden Wetterkapriolen an, von denen der Bezirk Oberwart beispielsweise in den letzten Jahren besonders betroffen waren.
Land greift tiefer in die Taschen