Neues Gesetz im Kampf gegen Regweed
Das Land Burgenland arbeitet intensiv an der umfassenden Bekämpfung und Eindämmung der Ausbreitung von Ragweed. Mit der Einrichtung einer Melde- und Koordinierungsstelle, bei der sich Betroffene melden können, wurde im Vorjahr bereits ein wichtiger Schritt gesetzt. Nun wurde der Entwurf für ein Regweed-Gesetz präsentiert, mit dem die Verbreitung dieser Pflanze eingedämmt werden soll.
Foto: LandesmedienService
Peter Zinggl (Hauptreferat Landesplanung), Hermann Frühstück (Radweeg-Koordinierungsstelle), FPÖ-Klubobmann Géza Molnár, Landesrätin Astrid Eisenkopf und Prof. Uwe Berger (Leiter der Forschungsgruppe Aerobiologie und Polleninformation an der Medizinischen Universität Wien)
„Ragweed ist ein besonders aggressiver Allergieauslöser und stellt für viele Menschen eine enorme Belastung dar. Es ist auch eine invasive Pflanze, die sich vor allem auf Ackerflächen rasch ausbreitet und damit die Ernte bedroht. Deshalb habe ich mich vor zwei Jahren dazu entschieden, dass wir uns dieser Problematik stellen. Eine wichtige Maßnahme war die Einrichtung einer Melde- und Koordinierungsstelle für die Ragweed-Bekämpfung, bei der sich Betroffene melden können, dann wird der Ragweed-Fund erfasst und ein Mitarbeiter der Stelle gibt Handlungsempfehlungen ab. Ein weiterer wichtiger Meilenstein ist jetzt der Entwurf für ein Ragweed-Gesetz. Das ist erstmalig in Österreich“, betonte Agrar-Landesrätin Astrid Eisenkopf.
Mit dem neuen Gesetz sollen Grundstückseigentümer verpflichtet werden, ihre Grundstücke frei von sogenannten „Ambrosia-Organismen“ zu halten. Hinzu werden im Gesetz Bekämpfungs- und Entsorgungsgrundsätze normiert. Auf behördlicher Ebene wird die zentrale Koordinierungsstelle gesetzlich festgeschrieben. Unterstützt werden soll die Koordinierungsstelle von fachlich geschulten Organen der Bezirksverwaltungsbehörden und der Gemeinden. Dabei soll es Ragweed-Verantwortliche geben, die Wahrnehmungen bei der Koordinierungsstelle melden müssen. Eine Meldepflicht für die Bevölkerung wird im Gesetz nicht vorgeschrieben. Wird Ragweed festgestellt, kommt es in weiterer Folge zu einer Aufforderung an den Grundstückseigentümer oder Verfügungsberechtigten, die notwendigen Maßnahmen zur Bekämpfung sicherzustellen. Wird dieser Aufforderung nicht Folge geleistet, soll es auch möglich sein, Maßnahmen per Bescheid vorzuschreiben. Reagiert der Grundstückseigentümer auch darauf nicht, kann letztendlich die Behörde auch die Ersatzvornahme durch Dritte veranlassen. Der Ragweed-Gesetzesentwurf soll jetzt in Begutachtung geschickt werden. Die Beschlussfassung des Gesetzes im Burgenländischen Landtag soll voraussichtlich im Herbst stattfinden und mit 1.1.2020 in Kraft treten.
„Es ist wichtig, viele Maßnahmen zu setzen, um das Unkraut Ragweed zu bekämpfen und die rasche Ausbreitung einzudämmen. Das ist unbestritten“, sagt ÖVP-Agrarsprecher Walter Temmel und betont: „Unbestritten sollte aber auch sein, dass die Maßnahmen nicht auf dem Rücken der Bauern erfolgen dürfen. Dass die rot-blaue Landesregierung unseren Bürgern und Landwirten mit Strafen droht, ist der falsche Weg. Es braucht hier konstruktive Unterstützung und Entschädigungen für den Ernteentgang.“
Schreibe einen Kommentar
1 Antworten
Kampf gegen Ragweed