Öffis: Ab 13. April nur mit Mundschutz

Der Mund-Nasen-Schutz dient in erster Linie zum Fremdschutz, beispielsweise dem Zurückhalten von Tröpfchen beim Husten, Sprechen oder Niesen. Eine Mund-Nasen-Schutz-Maske kann 3 bis 4 Stunden getragen werden. Bei Durchfeuchtung des Stoffes muss der Schutz durch einen sauberen, trockenen ersetzt werden. Auch wenn ein Mund-Nasen-Schutz getragen wird, gilt weiterhin: Das Einhalten des Abstands von mindestens einem Meter zu anderen Personen und ein eingeschränkter Sozialkontakt sind jedenfalls erforderlich.
Neben Mund-Nasen-Schutz-Masken (MNS) können beispielsweise auch ein Schal oder ein Halstuch verwendet werden. Auch selbst genähte Masken sind zulässig. „Sinn dieser Maßnahme ist, die Fahrgäste und die Bediensteten der Verkehrsbetriebe bestmöglich zu schützen und die Ansteckungsgefahr mit dem Coronavirus zu senken. Oberstes Ziel ist und bleibt, die Ausbreitung des Virus weiter einzudämmen“, unterstreicht Verkehrs-Landesrat Heinrich Dorner. Wichtig: Jeder Fahrgast wird gebeten, den Mund-Nasen-Schutz eigenverantwortlich mitzubringen!
Ab 13. April neue Regelungen für den Öffi-Bereich