Bericht

Steiermark: Reform der Schulassistenz

Die Schulassistenz wird in der Steiermark auf neue Beine gestellt. Zuständig ist zukünftig das Bildungsressort. Das Angebot soll auch chronische Erkrankungen wie Diabetes miteinbeziehen.

Foto © Land Steiermark/Robert Binder

Soziallandesrätin Doris Kampus und Bildungslandesrat Werner Amon

 

Soziallandesrätin Doris Kampus und Bildungslandesrat Werner Amon haben sich bereits Anfang des Jahres darauf geeinigt, die Schulassistenz auf neue Beine zu stellen. Die Unterstützungsleistung für Schülerinnen und Schülern mit Behinderungen beziehungsweise anderen attestierten Erkrankungen – dies gilt insbesondere für chronische Krankheiten wie Diabetes – soll künftig in das Bildungssystem eingebettet werden, die Zuständigkeit wandert deshalb schrittweise vom Sozialressort zum Bildungsressort. Bisherige Bescheide sollen aufrecht bleiben. Die Qualifikation der Schulassistenz wird an die jeweiligen Bedarfe der Schülerinnen und Schüler anknüpfen.

 

Zeitrahmen

Die Steiermärkische Landesregierung wird das Gesetz am kommenden Donnerstag (6. Juli 2023) beschließen, im September soll das Gesetz im Landtag beschlossen werden und mit dem Schuljahr 2024/2025 umgesetzt werden. Anträge nach dem neuen Schulassistenzgesetz können aber bereits ab 1. Jänner 2024, dem Inkrafttreten des neuen Gesetzes, in den Direktionen der jeweiligen Schulen gestellt werden. Für Anträge im Herbst 2023, die für das Sommersemester 2024 gestellt werden, ist Unterstützung nach den derzeitigen Bestimmungen sichergestellt.

 

Schulassistenz im Detail

Zukünftig soll es durch die Kompetenzbündelung im Bildungsressort zu einer Vereinfachung bei der Antragstellung kommen: Die Antragstellung erfolgt durch die Eltern bzw. volljährigen Schüler bei den Direktorinnen und Direktoren der jeweiligen Schule. So ist sichergestellt, dass die Schule stärker in den Prozess eingebunden wird.
Die Entscheidung über die Zuerkennung einer Assistenz wird dann in der Abteilung 6 der Steiermärkischen Landesregierung mittels Bescheides getroffen.

Außerdem soll es ein breiteres Angebot der Schulassistenz geben: Neben den bisher abgedeckten Bereichen (unterstützende pflegerische Basisversorgung für Kinder mit körperlichen Beeinträchtigungen und Hilfe für Kinder mit einer Sinnes- oder Körperbehinderung) sollen durch die Neuregelung auch chronische Erkrankungen wie beispielsweise Diabetes miteinbezogen werden.

Der Anspruch der Assistenzleistung orientiert sich am konkreten Bedarf des Kindes oder Jugendlichen. Eine Schulassistenz kann Schülerinnen und Schülern jener Schultypen gewährt werden, die auch schon bisher in das System Schulassistenz eingegliedert waren.

Quelle: Land Steiermark


Schreibe einen Kommentar

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

1 Antworten