Bericht

Volksabstimmung über Jagdgesetznovelle fix

GRÜNE zur Volksabstimmung über die Gatterjagd: "Riesenerfolg für Tierschutz!" Mehr als 14.000 Unterschriften wurden nun abgegeben, die Durchführung einer Volksabstimmung zur Jagdgesetznovelle, die vor allem die umstrittene Gatterjagd weiterhin erlauben soll, gilt als fixiert.

Foto: VGT

Die Aufhebung des Gatterjagdverbots hat eine Welle der Empörung im Burgenland ausgelöst. Zum ersten Mal in der österreichischen Geschichte wird nun das Volk über eine politische Entscheidung auf Landesebene abstimmen. 

 

Der Verein gegen Tierfabriken (VGT) übergab heute über 14.000 Unterstützungserklärungen für eine Volksabstimmung gegen das neue Jagdgesetz. Das sei ein großartiger Erfolg in Richtung mehr Tierschutz im Land, freut sich der GRÜNE Landtagsabgeordnete und Tierschutzsprecher Wolfgang Spitzmüller über die weit mehr als 12.000 notwendigen Unterschriften für eine Volksabstimmung über die von der SPÖ wiedereingeführte Gatterjagd.

„Das ist ein Riesenerfolg. Ich bin sicher, dass auch die Volksabstimmung im Sinne des Tierschutzes ausgehen wird und die barbrische und blutige Treibjagd im Jagdgatter damit ein für alle Mal der Vergangenheit angehört“, ist Spitzmüller überzeugt.

 

Update 28.1. 2021 SPÖ Burgenland verkündet Aus der Gatterjagd

Die SPÖ Burgenland habe das Signal des Volkes anerkannt und werde das Verbot der Gatterjagd nun beibehalten, wurde nach Abgabe der 14.500 Stimmen zum Antrag der Volksabstimmung von Landesrat Leonhard Schneemann verkündet. Die GRÜNEN Burgenland zeigten sich über diesen Entschluss sehr erfreut.

 

Volksabstimmung soll trotzdem kommen

Auch wenn das Aus der Gatterjagd nun besiegelt scheint, möchte der VGT dennoch auf einer Volksabstimmung beharren: „Zuerst beschließt die SPÖ nach breiter Diskussion das Gatterjagdverbot 2017, dann hebt sie es ohne Diskussion einfach so wieder auf, und wenn ihnen aufgrund einer Volksabstimmung darüber das Wasser bis zum Hals steht, dann führen sie das Gatterjagdverbot in einer Nacht-und-Nebel-Aktion wieder ein“, fehlt es VGT-Obmann Martin Balluch an Beständigkeit.

Update 2.2.2021 Anzahl der gültigen Stimmen von Landesregierung bestätigt

VGT-Obmann Martin Balluch ist begeistert vom Erfolg der Volksabstimmungskampagne: “Jetzt hat das Amt der Landesregierung offiziell bestätigt, dass wir mehr als 12.000 gültige Unterschriften abgegeben haben und eine Volksabstimmung somit stattfinden muss. Es gibt 171 Gemeinden und aus jeder einzelnen davon haben uns Unterschriften erreicht. Die Ablehnung der Gatterjagd ist quer durch das gesamte Burgenland Mehrheitsmeinung. Auch und insbesondere in jenen Gemeinden, in denen die Gatterjagden stattfinden.”

Die Festlegung eines Termins zur Volksabstimmung müsse bis Ende März durchgeführt werden. Bis dahin wolle allerdings die Landesregierung ein neues Jagdgesetz beschließen, das wieder das Gatterjagdverbot von 2017 wörtlich übernimmt und das auch die Pflichtmitgliedschaft im Landesjagdverband weiterhin vorsieht.

Doch damit werde die Volksabstimmung auch aus juristischer Sicht nicht obsolet. „Das Gesetz sieht keine Möglichkeit vor, die Volksabstimmung zurück zu ziehen. Und würde sie zurück gezogen, dann würde das Jagdgesetz vom 10. Dezember 2020 ohne Gatterjagdverbot und ohne Pflichtmitgliedschaft im Landesjagdverband in Kraft treten. Dasselbe gilt, wenn bei der Volksabstimmung mehrheitlich für das Gesetz vom 10. Dezember 2020 gestimmt wird. Mit anderen Worten: unter der gegebenen Gesetzeslage scheint eine Volksabstimmung unausweichlich zu sein“, schließt Balluch.

 

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