Bericht

Flugrettung: Land Burgenland setzt – vorerst – zur juristischen Notlandung an

Nach zwei juristischen Niederlagen des Landes in der Causa Flugrettung vor dem Landesverwaltungsgericht (LVwG) hat man im Eisenstädter Landhaus die Notbremse gezogen. Am Mittwoch (9. November 2022)wurde offiziell bekannt gegeben, dass das Vergabeverfahren nun ausschließlich mit dem ÖAMTC-Flugrettungsverein fortgesetzt werde. Trotzdem bleibt der Ausgang des Verfahrens ungewiss.

©Peter Sitar

Land Burgenland setzt Vergabeverfahren mit Christophorus Flugrettung fort.

„Nach dem nun vorliegenden Erkenntnis steht es einem öffentlichen Auftraggeber für Konzessionen nicht frei, bei Verbleiben eines Angebotes ein neuerliches Verfahren durchzuführen, um für einen ausreichenden Wettbewerb zu sorgen. Dieses Ergebnis wird vom Land Burgenland zur Kenntnis genommen und das Verfahren zur Vergabe der Notarzthubschrauberleistungen mit dem Christophorus Flugrettungsverein als einzig verbliebenem Bieter fortgesetzt. Für das Land hat eine qualitativ hochwertige Versorgung der Bevölkerung mit Flugrettungsdiensten Vorrang. Auch soll, neben der Weiterführung der Flugrettung in der Region Süd ab 2026, die im Regierungsprogramm fixierte Versorgung des Nordburgenlandes mit einem in der Region stationierten Notarzthubschrauber ohne unnötigen Zeitverlust umgesetzt werden. Daher wird es in den nächsten Tagen ein Gespräch mit dem Christophorus Flugrettungsverein geben, um die weiteren Schritte festzulegen.“ So die Stellungnahme des Landes am Mittwoch.

Der Hintergrund dieser Causa ist ebenso lange, wie komplex. Bisher betrieb die ÖAMTC-Flugrettung seit 2006 den einzigen Standort im Burgenland, nämlich im Oberwart, mit dem Christophorus 16. Der Vertrag läuft noch bis Ende 2025. Zu Beginn des heurigen Jahres wurde die Luftrettung vom Land neu ausgeschrieben. Und zwar für den Standort Oberwart sowie einen noch neu zu schaffenden im Bezirk Neusiedl/See.

Dabei ging die Martin Flugrettung als Sieger hervor, letztlich sei der Preis ausschlagend gewesen, hieß es vom Land. Dagegen berief der ÖAMTC vor dem LWvG und bekam Recht.

Daraufhin wollte das Land das Verfahren neu ausschreiben. Beim ÖAMTC vertrat man aber die juristische Ansicht nach der ersten Entscheidung des LVwG müsste man automatisch nun den Zuschlag bekommen. Und legte gegen die Neuausschreibung wieder Beschwerde beim Landesverwaltungsgericht ein. Am Donnerstag (3. November) wurde dem Einspruch des ÖAMTC wieder Recht gegeben.

Wie es seitens des Landes nun weitergeht ist unklar.  Aber schon in den nächsten Tagen soll es seitens des Landes Gespräche mit dem ÖAMTC geben – ergebnisoffen.



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