Bericht

Notarzthubschrauber Ausschreibung

Knalleffekt im Burgenland: Landesverwaltungsgericht hebt Zuschlag für die Martin Flugrettung auf!

Foto©Peter Sitar

Stützpunktfest beim Christophorus 16 des ÖAMTC in Oberwart. Der ÖAMTC hatte gegen den Zuschlag an die Martin Flugrettung beim Landesverwaltungsgericht Einspruch erhoben. Mit Erfolg. (Foto©Peter SITAR)

 

Das Land Burgenland hat heuer die Vergabe für den Notarzthubschrauber-Betrieb im Burgenland neu ausgeschrieben. Und zwar für den Standort im Bezirk Oberwart (Christophorus 16) und neu für einen Standort für einen Betrieb eines zweiten Notarzthubschraubers im Nordburgenland. Dabei ging die Martin Flugrettung von Roy Knaus als Sieger hervor. Seitens des Landes legte man Wert darauf, nur mit einem gemeinsamen Betreiber verhandeln zu wollen.

Beworben hat sich auch der ÖAMTC. In drei von fünf Kategorien hatte man zwar die Nase vorne, letztlich erfolgte aber der Zuschlag an Martin. Entscheidend, so das Land, sei der Preis gewesen. Dagegen hat der ÖAMTC beim Landesverwaltungsgericht Einspruch erhoben.

Mit Erfolg. Das LVwG hat den Zuschlag für die Martin Flugrettung aufgehoben.

Unter anderem mit folgender Begründung: „Die präsumtive Zuschlagsempfängerin hat im Vergabeverfahren keine luftfahrtrechtliche Genehmigung für den Betrieb von zumindest drei Notarzthubuschraubern in Österreich oder einem in einem anderen Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums, der Schweiz oder Großbritannien oder Nachweis einer damit vergleichbaren Bewilligung vorgelegt. Sie legte mit ihrem Teilnahmeantrag vom 25.03.2022 zwar ein Luftverkehrsbetreiberzeugnis (Zulassung für Luftverkehrsbetreiber; Anhang 7 ihres Teilnahmeantrags) sowie die Betriebsspezifikationen und die Eintragung in das Luftfahrtregister bestätigende Eintragungsscheine der Austro Control für fünf Hubschrauber vor, diese betrafen jedoch nicht die präsumtive Zuschlagsempfängerin, sondern die Heli Austria GmbH als Inhaberin der Zulassung sowie Betreiberin der Hubschrauber. Bei der Heli Austria GmbH handelt es sich um ein mit der präsumtiven Zuschlagsempfängerin verbundenes Unternehmen, da Alleingesellschafterin beider Gesellschaften die Heli Austria Holding GmbH ist (Firmenbuchauszug der präsumtiven Zuschlagsempfängerin, Organigramm Heli Austria Unternehmensgruppe; Anhänge 4 und 8 des Teilnahmeantrags). Die Heli Austria GmbH ist jedoch weder im Teilnahmeantrag noch im ersten Angebot oder im Last and Best Offer der präsumtiven Zuschlagsempfängerin angeführt. Die präsumtive Zuschlagsempfängerin ist alleine als Bewerberin aufgetreten und hat in ihrem Teilnahmeantrag unter „Subunternehmer/sonstige Dritte, auf die der Bewerber sich beruft“ sowie in ihrem ersten Angebot unter „Subunternehmer“ kein Unternehmen namhaft gemacht. In ihrem Last and Best Offer vom 31.5.2022 hat es diesbezüglich keine Änderung gegeben. Die präsumtive Zuschlagsempfängerin hat weder eine Patronatserklärung noch eine Subunternehmererklärung/Verfügbarkeitserklärung oder einen Firmenbuchauszug, aus dem ein Beherrschungsverhältnis ersichtlich wäre, vorgelegt.“

Roy Knaus hat angekündigt, gegen diesen Entscheid nicht berufen zu wollen. Wie es in der Sache konkret weitergeht, ist noch völlig offen.

 

UPDATE am 15. August 2022:

Stellungnahme des ÖAMTC:

Eine ausführliche Analyse des Erkenntnisses durch unseren Anwalt hat ergeben, dass der beanstandete schwerwiegende Fehler bereits in der ersten Runde zum Ausschluss des Bewerbers hätte führen müssen. Zumal die ÖAMTC Flugrettung in allen Phasen sämtliche Kriterien ausschreibungskonform erfüllt hat, gehen wir davon aus, dass der Auftrag nun – wie in vergleichbaren Fällen auch – an den Zweitgereihten vergeben wird. Eine neuerliche Ausschreibung ist nicht notwendig bzw. voraussichtlich gar nicht zulässig und würde nur zu einer unnötigen Zeitverzögerung führen.“  Ralph Schüller, ÖAMTC

 

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